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Wolfgang Stefinger
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Frage von Franz M. •

Frage an Wolfgang Stefinger von Franz M. bezüglich Senioren

Betriebsrenten und Renten werden relativ hoch besteuert bei niedrigen Freibeträgen.
Hier haben wir eine hohe Belastung, auch bei den Abgaben.
Andererseits sind hohe Steuervorteile bei Fragwürdigen Anlegern möglich.
Wer setzt sich gegen diese Klientelpolitik ein?
Der Finanzminister will daran nichts ändern.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Besteuerung von Renten. Ihre persönliche Situation kann ich nicht beurteilen. Grundsätzlich sind nach Schätzung der Deutschen Rentenversicherung derzeit drei Viertel aller Rentnerhaushalte steuerfrei. Seit 2005 werden Neurentner besteuert, wobei die Höhe der prozentualen Besteuerung sich nach dem Renteneintrittsjahr richtet. Wer das Renteneintrittsjahr später erreicht, erhält einen höheren Besteuerungsanteil. Ab dem 2040 werden alle Renten voll versteuert.

Hintergrund der Besteuerung von Renten ist eine entsprechende Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer nachgelagerten Besteuerung aus dem Jahr 2002. Im Gegenzug werden Berufstätige stärker entlastet, da sie ihre Beiträge zur Rentenversicherung von der Steuer absetzen können. Ab dem Jahr 2025 sollen 100 Prozent der Rentenbeiträge steuerfrei sein.

Was unzulässig ist, ist eine Doppelbesteuerung. In der Praxis könnte es als Folge des Urteils vom Bundesverfassungsgericht dazu kommen, dass in Einzelfällen eine Doppelbesteuerung vorliegt. Hier muss jeder Einzelfall genau geprüft werden und ist ein Fall für die Gerichte. Bisher hat das Bundesverfassungsgericht jedoch noch keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung festgestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Stefinger
Mitglied des Deutschen Bundestages

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