Frage an Wolfgang Stefinger von Heike S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Stefinger,
Verhaltensweisen von Landtagen lassen sich auch auf den Bundestag übertragen.
Es geht um die aktuellen Vorkommnissen in einem Landtag. Dort hat laut Presse die AfD als zweitstärkste Partei einen Antrag auf die Einrichtung einer Kommission zum Linksextremismus gestellt. Einige CDU-ler haben diesem Antrag sogar zugestimmt, sind dafür aber umgehend gerügt worden. Sogar von der Bundeskanzlerin.
Die Forderung nach Neuwahlen (von der FDP) wurde gestellt, die Linke wollte die Vertrauensfrage des MP.
Offenbar ist es nicht gewünscht, dass Abgeordnete irgendwelcher anderen Parteien irgendwelchen Anträgen der AfD zustimmen. Egal, worum es bei dem Antrag geht.
Daher möchte ich gerne wissen:
1. Wie stehen Sie als Politiker dazu, dass Abgeordnete, die nach ihrem Gewisen abgestimmt haben, gerügt worden sind?
2. Halten Sie dieses Vorgehen noch für demokratisch?
3. Wie würden Sie sich selbst verhalten?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende
H. S.
Sehr geehrte Frau Schumacher,
vielen Dank für Ihre Fragen. Als Mitglied des Deutschen Bundestages will ich die von Ihnen genannten Vorkommnisse im Landtag von Sachsen-Anhalt nicht beurteilen. Grundsätzlich haben Sie recht, dass jeder Abgeordnete seinem Gewissen verpflichtet ist. Bei Abstimmungen im Deutschen Bundestag wäge ich alle Argumente sorgfältig gegeneinander ab und treffe dann meine Entscheidung. In der vergangenen Legislaturperiode bin ich dabei mehrmals zu einer anderen Einschätzung als die Mehrheit meiner Fraktionskollegen gekommen und habe entgegen der Fraktionsmehrheit abgestimmt. Auch in der 19. Wahlperiode werde ich bei Abstimmungen nach meiner persönlichen Überzeugung abstimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Stefinger, MdB