Frage an Wolfgang Stefinger von Alfred K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr.Stefinger
das Personenbeförderungsgesetz ermöglicht es mit eigenwirtschaftlichen Anträgen den Arbeitnehmerschutz und Qualitätsvorgaben im ÖPNV zu umgehen. Beschäftigten droht dadurch bei Vertragsvergaben Arbeitsplatzverlust, tarifgebundenen Unternehmen die Insolvenz. Ich wünsche, dass soziale und qualitative Vorgaben auch bei eigenwirtschaftlichen Anträgen eingehalten werden müssen. Wettbewerb darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten und der Fahrgäste ausgetragen werden. Bitte teilen Sie mir bis zum 22.08.2917 mit, wie Sie dazu stehen, damit ich dies bei meiner Wahlentscheidung berücksichtigen kann.
Mit freundlichen Grüßen
K.
Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG), die ich über abgeordnetenwatch erhalten habe.
Die geltenden Regelungen des PBefG schützen das in Deutschland bewährte Mischsystem von privaten und kommunalen Nahverkehrsunternehmen. Der darin vorgesehene Wettbewerb zwischen privaten Unternehmen – welche oft Mittelständler sind – auf der einen Seite und kommunalen Unternehmen auf der anderen Seite sorgt für Qualität im Angebot, für Effizienz und verhindert monopolistische Preisstrukturen.
Das PBefG ermöglicht den kommunalen Aufgabenträgern Anforderungen und Standards vorzugeben. Sowohl über die Vorabbekanntmachung als auch über die Nahverkehrspläne kann der Auftraggeber vieles definieren und vorgeben. Von diesen Möglichkeiten sollten sie aber auch Gebrauch machen. Darüber hinaus hat die Genehmigungsbehörde eine begrenzte Prüfmöglichkeit, um einerseits überzogenen Anforderungen vorzubeugen und andererseits Anträge, die nicht nachhaltig sind, abzulehnen. Vor diesem Hintergrund halte ich dies für eine ausgewogene und bewährte Regelung.
Dennoch besteht beim Thema Sozialstandards Diskussionsbedarf. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Anordnung von Sozialstandards nicht nur dem Schutz der Beschäftigten dient, sondern auch einen fairen Wettbewerb ermöglichen soll. Zu vermeiden ist jedoch, dass mit der Vorgabe von Sozialstandards geltende Tarifverträge ausgehebelt werden. Diese Punkte werden wir in eine breitere Diskussion um das PBefG in der nächsten Legislaturperiode aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Stefinger
Mitglied des Deutschen Bundestages