Frage an Wolfgang Stefinger von Christa T. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Dr. Stefinger:
Seit langem ist bekannt, dass in München bezahlbare Wohnungen fehlen. Was haben Sie in den letzten Jahren unternommen, um diesem Missstand zu begegnen?
Ebenso ist seit langem bekannt, dass auch Altenheimplätze (bzw. Pflegeheimplätze) für DurchschnittsrentnerInnen kaum mehr bezahlt werden können. Welche Pläne haben Sie, um dieses - jährlich größer werdende - Problem zu beheben? Gab es in den letzten Jahren in Ihrer Partei irgendwelche Vorschläge diesbezüglich?
Mit freundlichen Grüßen
C. T.
Sehr geehrte Frau T.,
Sie haben völlig recht, dass bezahlbarer Wohnraum in München schwer zu finden ist. In dieser Legislaturperiode habe ich verschiedene Maßnahmen unterstützt, um den Mangel bezahlbarer Wohnungen in München zu bekämpfen, die ich Ihnen im Folgenden gerne aufliste:
1.) So ist es eine gute Nachricht, dass die Mittel für den sozialen Wohnungsbau für den Zeitraum 2016 bis 2019 auf insgesamt 4 Milliarden Euro verdoppelt wurden.
2.) Mit der Novellierung des Bauplanungsrechts haben wir verbesserte Möglichkeiten geschaffen, neuen Wohnraum in den Innenstädten zu schaffen. So darf in urbanen Gebieten künftig dichter und höher gebaut werden.
3.) Auf massives Drängen der CSU hat der Bundestag beschlossen, dass Kommunen im beschleunigten Verfahren Bebauungspläne für den Ortsrand aufstelle können. Kommunen mit besonders angespannten Wohnungsmarkt erhalten dadurch die Möglichkeit, vereinfacht Bauland für neue Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Davon profitiert unter anderem der Ballungsraum München.
4.) Schließlich haben wir in dieser Legislaturperiode mit der Mietpreisbremse und der Wohngeldreform dafür gesorgt, dass Wohnraum für viele Bevölkerungsschichten bezahlbar bleibt.
Auch in der kommenden Legislaturperiode werde ich mich intensiv für weitere Maßnahmen einsetzen, damit in München mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht. Mein Ansatz und der Ansatz der CSU sind, dass der Bau zusätzlicher Wohnungen das beste Mittel gegen Wohnraummangel ist.
Deshalb unterstütze ich die Forderung, dass die Anzahl neu gebauter Wohnungen in der kommenden Legislaturperiode um 50 Prozent von 1 Million auf 1,5 Millionen Wohnungen gesteigert wird.
Um die Anreize für Wohnungsneubauten anzukurbeln, muss die degressive Abschreibung für Mietwohnungsbauten für einen begrenzten Zeitraum wieder eingeführt werden.
Gemeinsam mit meinen CSU-Kollegen setze ich mich im Deutschen Bundestag für ein Baukindergeld für junge Familien ein. Wer eine Familienwohnung erwirbt, soll in den ersten 10 Jahren mit 1.200 Euro pro Kind jährlich gefördert werden.
Außerdem müssen baurechtliche und bürokratische Hürden reduziert werden und Kosten für den Wohnungsbau gesenkt werden, indem überflüssige Vorschriften abgeschafft werden.
Bezüglich der Alten- und Pflegeheime habe ich im Deutschen Bundestag mit für entscheidende Weichenstellungen und die Umsetzung von drei Pflegestärkungsgesetzen beschlossen. Dadurch wurde beispielsweise die Personalaustattung in den Pflegeheimen erheblich verbessert, sodass die Heimbewohner mehr Austausch und Zuwendung erhalten. Die Kosten der zusätzlichen Betreuungskräfte werden in vollem Umfang von der Pflegeversicherung getragen, so dass damit für die Pflegebedürftigen keine zusätzlichen Kosten verbunden sind. Im Jahr 2016 hat die Pflegeversicherung allein hierfür rund 1,2 Milliarden Euro aufgewendet.
Sehr viele Heimbewohner profitieren von den deutlich ausgebauten Leistungen der Pflegeversicherung, die deutlich besser auf die Bedürfnisse der Betroffenen und ihrer Angehörigen ausgerichtet ist. Mehr als 5 Milliarden Euro werden für die verbesserten Leistungen zur Verfügung gestellt.
Ich hoffe, dass die genannten Beispiele Ihnen verdeutlichen, dass ich zur Gestaltung von bezahlbarem Wohnraum und bezahlbaren Heimplätzen mit daran wirke, dass auf Bundesebene gute gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Wichtig ist aber auch festzuhalten, dass die konkrete Umsetzung oftmals in der Verantwortung der Kommunen liegt und in Deutschland das Prinzip der Vertragsfreiheit gilt. Dies bedeutet, es nicht Aufgabe des Deutschen Bundestages ist, konkrete Preise für Mieten oder Heime festzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Stefinger, MdB