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Wolfgang Stefinger
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Frage von Fabian B. •

Frage an Wolfgang Stefinger von Fabian B. bezüglich Verkehr

Guten Tag Herr Stefinger,

Sie sagen, dass die Bemessung unverhältnismäßig sei aber dann stelle ich Ihnen eine Gegenfrage. Welche Strafe finden Sie persönlich angemessen? Wenn man es eng sehen würde dann hat derjenige der die Rettungsgasse nicht bildet sogar Mitschuld wenn der Verunfallte sterben sollte. Sind dann 20 € Geldstrafe genug für ein Menschenleben?

Das Gesetz bei illegalen Autorennen werden Sie ja in geraumerer Zukunft auch abändern, sodass es dann keine Ordnungswidrigkeit mehr ist. Dann gelten hier ja auch keine lächerlichen Geldstrafen mehr und es gibt sogar eine Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren. Haben Sie hier auch Aufklärung betrieben? Wenn ja, wie lang? Und wieso kann man hier das Gesetz auf einmal abändern? Wie viele Menschen sterben bei illegalen Autorennen und wie viele auf den Autobahnen in Folge eines Verlehrsunfalls? Wenn man es sehr eng sehen würde, könnte man sogar von unterlassener Hilfeleistung sprechen bei Menschen die keine Rettungsgasse bilden. Das Bayrische Innenministerium tauscht auf allen großen bayrischen Autobahnen bereits keine Banner mehr aus, die auf die Rettungsgasse hinweisen, denn laut dem Innenministerium hat sich die Verkehrslage aufgrund der Banner nicht signifikant gebessert. (Dies können Sie in der nächsten Ausgabe (04/16) der Brandwacht nachlesen denn dort wird ein Artikel zu meiner Petiton und der Thematik erscheinen) Es wird seit Jahren immer wieder Aktionen betrieben aber es ändert sich nichts und jeder der in der Bundesrepublik Deutschland den Führerschein erworben hat dem wurde beigebracht wie die Rettungsgasse zu bilden ist. Wie kommen sie dann auf Unwissenheit ?

Mit freundlichen Grüßen
Fabian Beck

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Beck,

die rechtliche Ausgangslage zur Bildung einer Rettungsgasse und die Ahndung bei Nichtbildung einer Rettungsgasse habe ich in meinen beiden vorausgehenden Antworten bereits dargelegt.

Nun ziehen Sie als Vergleich illegale Autorennen heran. Beispielhaft möchte ich auf ein illegales Autorennen auf dem Berliner Kurfürstendamm vom Februar diesen Jahres verweisen, in dessen Folge ein unbeteiligter Autofahrer zu Tode gekommen ist. Die Ursache, die in diesem Fall zum Tod eines Menschen geführt hat, ist eindeutig nachvollziehbar.

Natürlich haben Sie recht, dass in einem ungünstigen Szenario die Nichtbildung einer Rettungsgasse zum Tod eines Verunfallten führen kann, wenn Hilfe dadurch zu spät eintrifft. Eine Offensichtlichkeit, dass die Nichtbildung einer Rettungsgasse und durch welche konkreten Autofahrer zum Tod eines Unfallopfers führt, ist jedoch kaum gegeben und kaum nachweisbar.

Die Bestrafung der Teilnehmer eines illegalen Autorennens und von Autofahrern, die eine Rettungsgasse nicht bilden, hat für mich deshalb ein unterschiedliches Gewicht und vor diesem Hintergrund muss die jeweilige Verhältnismäßigkeit des Strafmaßes erfolgen.

Dies ändert nichts daran, dass ich Ihnen grundsätzlich zustimme, dass die Bildung einer Rettungsgasse unbedingt notwendig ist und von allen Autofahrern befolgt werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Stefinger
Mitglied des Deutschen Bundestages

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