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Wolfgang Stefinger
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Frage von Fabian B. •

Frage an Wolfgang Stefinger von Fabian B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Stefinger,

mein Name ist Fabian Beck und ich bin Gründer der Petition "Höhere Strafen für nicht beachten der Rettungsgasse".

Diese Petition soll die bisherigen Gesetze, welche bisher besagten, dass bei nicht Bildung der Rettungsgasse, eine Geldbuße von 20 € fällig sind. Dies ist aber ein Antragsdelikt und muss vom Rettungsdienst angezeigt werden. In der Regel fehlt aber die Zeit, im Einsatz, die Nummernschilder der Autos aufzuschreiben, welche keine Rettungsgasse bilden. Diese Petition fordert eine Erhöhung der Geldbuße von 20 € auf 2000 €. (Siehe Kampagne Österreich. Dort beträgt seit 2012 die Geldbuße bei nicht bilden der Rettungsgasse 2180 €) Gleichzeitig wird gefordert, dass es eine verstärkte Aufklärung geben soll, im Radio, TV sowie mit Bannern an den Autobahnen welche zeigen, warum die Rettungsgasse so wichtig ist und wie sie gebildet wird.

Ich habe diese Petition am 28.06.2016 ins Leben gerufen. Vielleicht ist es auch ein kleiner Teil Unwissenheit bei den Autofahrern dabei, die diese nicht bilden, allerdings hat jeder Führerscheininhaber diese Thematik in der Fahrschule beigebracht bekommen. Hinzu kommt noch, dass ich das ganze ebenfalls auch noch aus der anderen Sicht kenne, da ich seit 20 Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr aktiv bin.

Einige Zeitungen, Radiosender sowie TV Sender, wie z.B der Münchner Merkur, Focus online , Bayern3, Antenne Mainz, RPR1 und noch weitere Organisationen, haben bereits Interesse gezeigt und einen ein kurzes Interview veröffentlicht. Ebenso unterstützt der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V, Feuerwehrverband Dillburg, die Städte Meerane und Limburg a.d. Lahn die Petition.

Wie realistisch schätzen Sie Erfolgschancen der Petition ein bzw. wie ist Ihrer Meinung zur Erhöhung der Strafe?

Die Petition ist zu finden unter:
www.openpetition.de

Aktuell sind über 14.000 Unterschrift in 6 Wochen zusammengekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Beck

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Beck,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch, die Sie mir und mehreren meiner Kollegen ebenfalls gestellt haben.

Ich stimmen Ihnen zu, dass die aktuelle Regelung zur Bildung der Rettungsgasse oft nicht zufriedenstellend von den Verkehrsteilnehmern umgesetzt wird. Derzeit wird die Straßenverkehrsordnung (StVO) einer Änderung unterzogen mit dem Ziel, den Verkehrsteilnehmern eine einprägsame und leicht verständliche Verhaltensregel zur Verfügung zu stellen, die ein reibungsloseres Bilden der Rettungsgasse ermöglichen soll. Die Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse gemäß § 11 Absatz 2 StVO soll daher wie folgt vereinfacht werden:

„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

Die beabsichtigte Änderung der StVO bedarf der Zustimmung des Bundesrates, der den Änderungsvorschlag voraussichtlich am 23.09.2016 beraten wird.

Nach Inkrafttreten der Novellierung der StVO zum Thema „Rettungsgasse“ ist geplant, die Neuregelung durch entsprechende Aufklärungsmaßnahmen zu flankieren. An einer entsprechenden Medienkampagne arbeitet bereits das Bundesverkehrsministerium gemeinsam mit der Deutschen Verkehrswacht und dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat. Ihrem Anliegen wird somit entsprochen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Stefinger

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