Frage an Wolfgang Stefinger von Peter M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Lieber Herr Dr. Stefinger
der anstehende Gesetzentwurf zur "Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen" - §611a BGB gefährdet akut die wirtschaftliche Existenz mehrerer hunderttausend freiberuflicher IT-/Managementberater, Ingenieure, Ärzte und anderer qualifizierter Freiberufler.
Bereits seit einigen Jahren berichten Freelancer, dass die Auftragslage aufgrund der geänderten Prüfungspraxis der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und der dadurch verursachten Rechtsunsicherheit, schlechter wird. Nur wenige Unternehmen vergeben noch Direktverträge an Freelancer. Selbst Freelancer Verträge über Vermittler werden weit seltener beauftragt.
Offiziell hat Ihre Koalition das Ziel, die 10% Scheinselbstständigen zu schützen, die ausgebeutet werden und sich von ihrem Lohn keine Rücklagen oder keine angemessene Altersversorgung leisten können. Doch es scheint so, dass Ihr Koalitionspartner wesentlich mehr daran interessiert ist, die weit größere gut verdienende und wenig schutzbedürftige Gruppe der selbständigen Berater in die gesetzliche Rentenversicherung zu zwingen und die Rentenkasse aufzufüllen.
Meine Fragen:
- Wollen Sie Ihren Koalitionspartner wirklich darin folgen, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu schädigen und hundertausende an freiberuflichen Existenzen zu gefährden?
- Ist es Ihnen egal, dass die meisten Freelancer durch den Gesetzentwurf bereits jetzt eine schlechtere Auftragslage haben?
- Werden Sie den Gesetzesentwurf abnicken, der keine Rechtssicherheit schafft, Auftraggeber ohne Not kriminalisiert und die Vertragsfreiheit einschränkt?
- Ist es Ihnen egal, dass viele ältere Selbständige dann arbeitslos werden?
- Ist es Ihnen egal, dass viele qualifizierte Freelancer ihre Leistungen dann in anderen Ländern anbieten werden, die bessere Rahmenbedingungen bieten?
- Ist es Ihnen egal, dass Projekte ins Ausland verlagert werden und die deutschen Unternehmen an Wettbewerbsfähigkeit verlieren?
MfG
Peter Monien
Sehr geehrter Herr Monien,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14. Februar zum Thema Freelancer, welche Sie mir über das Portal Abgeordnetenwatch gestellt haben. Darin gehen Sie auf die Gesetzesänderungen durch das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Blick auf das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere Gesetze (Werkverträge/Scheinselbstständigkeit) ein.
Bei diesem Gesetzesvorhaben geht es nicht um die allgemeine Schlechterstellung und Regulierung von Selbstständigen in Deutschland. Das Ziel ist lediglich das Vorgehen gegen Scheinselbstständigkeit, welches auch im Koalitionsvertrag festgelegt wurde. Vorschläge, die darüber hinausgehen und Selbstständige allgemein schlechter stellen könnten, lehnen wir ab. Richtig ist, dass das BMAS vor kurzem einen Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vorgelegt hat. Wir halten uns bei den Beratungen hierzu eng an den Koalitionsvertrag. Schon im Vorfeld haben CDU und CSU erfolgreich dafür gesorgt, dass das BMAS den Referentenentwurf im Vergleich zum vorherigen Diskussionsentwurf an entscheidenden Stellen abgeschwächt hat. Da der aktuelle Referentenentwurf allerdings nach wie vor Regelungen enthält, welche über das im Koalitionsvertrag Vereinbarte hinausgehen, hat die CSU erreicht, dass der aktuelle Referentenentwurf gestoppt wird.
Dies zeigt, dass die CSU die von Ihnen und von vielen Selbstständigen geäußerten Bedenken ernst nimmt und sich für selbstständige Arbeit in Deutschland einsetzt. Auch wenn die Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit im Prinzip richtig ist, werden wir im weiteren Gesetzgebungsprozess auch zukünftig darauf achten, die Interessen aller Selbstständigen in Deutschland im Blick zu halten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Stefinger, MdB