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Wolfgang Stefinger
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Frage von Florian S. •

Frage an Wolfgang Stefinger von Florian S.

"Werden die Abgeordneten, die für einen Kriegseintritt gestimmt haben, eigentlich wegen "Vorbereitung eines Angriffskrieges" (Deutschland darf sich per Gesetz ja nur verteidigen) angeklagt, wenn das Bundesverfassungsgericht feststellen sollte, dass die Zustimmung aufgrund eines fehlenden völkerrechtlichen Mandats nicht rechtens war?"

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Sehr geehrter Herr Schoemer,

nach den Anschlägen in Paris vom 13. November, bei denen 132 Menschen ums Leben kamen und 352 verletzt wurden, hat Frankreich, einer unserer wichtigsten Partner und engsten Verbündeten, alle EU-Mitgliedstaaten um Beistand nach der EU-Beistandsklausel (Art. 42 Abs. 7 des EU-Vertrages) gebeten.

Der Bundestag hat am 4. Dezember für den Einsatz von bis zu 1.200 Soldaten der Bundeswehr in Syrien gestimmt. Die völkerrechtliche Grundlage für diesen Einsatz ist gegeben. Rechtsgrundlage ist Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen (Recht auf kollektive Selbstverteidigung). Die Vereinten Nationen sind ein System kollektiver Sicherheit im Sinne unseres Grundgesetzes.

Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 ist anerkannt, dass sich ein Staat (auch mithilfe anderer Staaten) gegen Angriffe eines internationalen Terrornetzwerks verteidigen darf. Für die Ausübung des Selbstverteidigungsrechts ist es nicht erforderlich, dass stets eine ausdrückliche Sicherheitsratsresolution nach Kapitel VII der UN-Charta vorliegt. Ansonsten wäre die Bestimmung des Art. 51 der UN-Charta überflüssig. Das Selbstverteidigungsrecht besteht vielmehr so lange, bis es dem Sicherheitsrat gelingt, mittels einer Kapitel-VII-Resolution die internationale Sicherheit wiederherzustellen. Dies ist bislang nicht erfolgt.

Verstärkende Legitimationswirkung für die Ausübung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts entfaltet die Sicherheitsratsresolution 2249. Sie ist zwar keine Resolution nach Kapitel VII der UN-Charta, stellt aber mit den Formulierungen des Kapitel VII fest, dass der IS eine Bedrohung für den Frieden und die internationale Sicherheit ist. Daher ruft der Sicherheitsrat die Staaten dazu auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Terrorakte des IS zu verhindern.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Stefinger, MdB

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