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Wolfgang Stefinger
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Frage von Fabian R. •

Frage an Wolfgang Stefinger von Fabian R.

Guten Tag Herr Stefinger,

mit Verwunderung musste ich Ihr Abstimmverhalten zur Ablehnung von Schiedsgerichten zum Handelsabkommen TTIP und CETA zur Kenntnis nehmen.

In ganz Deutschland finden Demonstrationen gegen das geplante Handelsabekommen TTIP und den Schiesgerichten #ISDS zu Recht statt.

Aus diesem Grund wundere ich mich in der Tat wie Sie es wagen können, als Abgeordneter des Wahlkreises München den Willen der Bevölkerung zu missachten, und zu übergeben, und gegen die Ablehnung von Schiedsgerichten zu stimmen.

Schiedsgerichte sind hochgefährlich, da sie die Rechtstaatlichkeit und die Demokratie unterlaufen.

Ich fordere Sie deshalb auf, den Willen der Bevölkerung Rechnung zu tragen, und dies auch in Abstimmungen deutlich zu machen !

Wir werden Ihr Abstimmverhalten weiterhin beobachten.

Hochachtungsvoll

gez. Fabian Richter

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Richter,

über die Freihandelsabkommen TTIP und CETA und über den Aspekt der Schiedsgerichtsbarkeit in diesen Abkommen entscheidet voraussichtlich der Deutsche Bundestag, wenn der vollständige Vertragstext den Abgeordneten des Deutschen Bundestages vorliegt.

Grundsätzlich halte ich die Verankerung von Schiedsgerichten in TTIP und CETA nicht für erforderlich, da die beiden Vertragspartner USA beziehungsweise Kanada auf der einen Seite und die EU auf der anderen Seite ein hohes Maß an Rechtssicherheit gewährleisten. Sollte die amerikanische Seite auf den Abschluss eines Investitionsschutzabkommens drängen, muss sichergestellt sein, dass die Handlungs- und Gestaltungsfreiheit der Staaten unangetastet bleibt.

Ihr Pauschalurteil, dass Schiedsgerichte generell hochgefährlich sind und Rechtsstaatlichkeit und Demokratie unterlaufen, teile ich nicht. Schlichtungsmechanismen sind seit Jahrzehnten Bestandteil internationaler Verträge. Grundlage hierfür ist das Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsbürgern von 1965. Ziel dieser Verträge ist es, dass die Investitionen und das Eigentum eines Investors in einem ausländischen Staat vor Enteignung geschützt werden.

Bei TTIP und CETA kommt es auf die konkrete juristische Ausgestaltung des Investitionsschutzes an. Es muss ausgeschlossen werden, dass eine internationale Schiedsstelle Regeln oder Standards einklagt, die unseren rechtsstaatlich und demokratisch legitimierten Gemeinwohlzielen widersprechen.

Eine abschließende Bewertung von TTIP und CETA und der Investitionsschutzkapitel kann jedoch wie eingangs erwähnt erst erfolgen, wenn der Vertragsentwurf in deutscher Sprache vorliegt und formal überprüft wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Stefinger, MdB

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