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Wolfgang Stefinger
CSU
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Frage von Ekkehard von K. •

Frage an Wolfgang Stefinger von Ekkehard von K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehter Herr Stefinger,

haben Sie Kenntnis davon, dass zur Formulierung von Gesetzen Anwälte und/oder Kanzleien eingesetzt werden, die das Ministerium nichts kosten, da sie von den Betroffenen bezahlt werden?
Dies gilt z.B. für das Gesundheitsministerium, das Gesetze von Anwälten formulieren Läst die von der Pharmaindustrie bezahlt werden.
Ihrer Antwort sehen wir mit Interesse entgegen?

Gruß

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr von Koch,

haben Sie besten Dank für Ihre Email, die Sie mir über Abgeordnetenwatch haben zukommen lassen.

Der Einsatz externer Personen in Bundesministerien und Bundesbehörden ist Teil eines Personaltausches mit dem Ziel, einen Wissenstransfer zwischen der Verwaltung und der Wirtschaft sowie Einrichtungen aus Wissenschaft, Kultur und Zivilgesellschaft zu ermöglichen. Darüber hinaus dient das Programm dazu, der ministeriellen Tätigkeit neue Impulse zu verleihen.

Externe Mitarbeiter unterstützen mit ihrer Erfahrung und ihrem Fachwissen im Rahmen des Möglichen und Vertretbaren die laufende Referatstätigkeit. Nach Angaben der Bundesregierung erhalten die externen Beschäftigten aber keine Aufgaben zur selbständigen und abschließenden Erledigung zugewiesen. Dies gilt in besonderem Maße für Angelegenheiten, die die entsendenden Institutionen betreffen. Es wird auch geprüft, ob mögliche Interessenkollisionen vorliegen oder die Gefahr der Erzielung von Wettbewerbsvorteilen besteht.

Die externen Personen sind in die hierarchischen Strukturen der Ministerien eingebettet und unterliegen damit den dort vorhandenen Kontrollmechanismen. Daneben sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Näheres regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesinnenministeriums (BMI) zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung vom 17. Juli 2008, die auf der Internetseite des Bundes für Verwaltungsvorschriften veröffentlicht ist. Darin ist auch festgelegt, dass der Einsatz externer Personen bei der Formulierung von Gesetzesentwürfen und anderen Rechtsetzungsakten nicht zulässig ist.

Darüber hinaus berichtet das BMI in regelmäßigen Abständen dem Innenausschuss über den Einsatz von externen Personen in den Bundesministerien.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Stefinger, MdB

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