Frage an Wolfgang Stefinger von Tim K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Stefinger,
ich bin grundsätzlich für freien Handel ohne Zölle und sonstige Beschränkungen. Mit dem einfachen Prinzip, dass grundsätzlich die Regeln des Ziellandes gelten sollen ( z.B. in Sachen Lebensmittelrecht, Verbraucherschutz, Umweltauflagen, etc.) würden alle Befürchtungen der Aufweichung solcher Regeln unnötig.
Weshalb scheint dies so schwierig zu sein? Der Importeur wird dadurch doch nicht benachteiligt gegenüber seinen lokalen Konkurrenten am Markt.
Zweite Frage, zum US-Europ. Freihandelsabkommen: Weshalb soll in Investitionsschutz-Klagen vor "Sondergerichten" verhandelt werden, nicht öffentlich bei regulären Gerichten? Diese Geheimnis-Krämerei ist m.E. nicht akzeptabel. Wie stehen Sie zu dem Abkommen?
Mit freundlichen Grüßen
Tim Kallweit
Sehr geehrter Herr Kallweit,
vielen Dank für Ihre Frage zum Freihandelsabkommen. Ich stimme Ihnen zu, dass wir in Europa unsere Standards im Lebensmittelrecht, Verbraucherschutz und Umweltschutz aufrechterhalten müssen. Für mich ist deshalb klar: In den derzeitigen Verhandlungen über das Freihandelsabkommen mit den USA dürfen unsere hohen Standards beim Daten-, Umwelt- und Verbraucherschutz nicht verhandelbar sein.
In vielen Branchen haben die USA und Europa ähnlich hohe Sicherheitsstandards. In den für den deutschen Export wichtigen Branchen Automobilbau und Maschinenbau können hohe Kostenersparnisse für deutsche Unternehmen erzielt werden, wenn doppelte Tests vermieden und gemeinsame Zertifizierungen vereinbart werden. Der gemeinsame Wirtschaftsraum zwischen der EU und den USA könnte auch im globalen Rahmen Maßstäbe setzen. Im weltweiten Wettbewerb mit anderen großen Volkswirtschaften wie China und Russland können durch das Freihandelsabkommen zwischen den westlichen Demokratien die hohen westlichen Standards zur Geltung gebracht werden.
Die Frage des Investitionsschutzes wird voraussichtlich Gegenstand der weiteren Verhandlungen sein. Aufgrund des hohen Rechtsstaats- und Justizniveaus in der EU und in den USA ist ein Investor-Staat-Schiedsverfahren aus meiner Sicht nicht erforderlich. Diese Haltung vertritt die Bundesregierung auch gegenüber der EU-Kommission. Wichtig ist, dass die Frage des Investitionsschutzes transparent verhandelt wird und mit unseren gesetzlichen Bestimmungen im Einklang steht. Es muss ausgeschlossen werden, dass eine internationale Schiedsstelle Regeln oder Standards einklagt, die unseren rechtstaatlich und demokratisch legitimierten Gemeinwohlzielen widersprechen.
Die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen müssen unbedingt transparenter geführt werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Bundesregierung und die nationalen Parlamente frühzeitig in den Verhandlungsprozess eingebunden werden. Außerdem muss garantiert sein, dass unsere Standards und unser Recht gewahrt werden.
Ich werde die Verhandlungen intensiv verfolgen und danke Ihnen nochmals für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Stefinger, MdB