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Wolfgang Schrapp
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Frage von Klaus V. •

Frage an Wolfgang Schrapp von Klaus V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie stehen Sie zur landesweiten Einführung der "Informationsfreiheitssatzung"? Können Sie sich für eine Begrenzung der Amtszeiten für Bgm. auf 3 Perioden einsetzen? Derzeit bestimmt in Kommunalräten die Mehrheit auch über den Wahrheitsgehalt eines Sitzungsprotokolls > halten Sie das für tragbar? Genügt das Kommunalrecht noch den Anforderungen einer wirklichen Demokratie (z.B. Informationspflicht d. Bgm. gegenüber Räten) oder müsste es längst überarbeitet werden?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Vidal,

Um eine fundierte Stellungnahme bzgl. der "Informationsfreiheitssatzung" abzugeben, ist es noch zu früh – da muss ich mich entschuldigen. Ich stecke da noch nicht tief genug in der Materie drin und habe mich mit dem Thema noch nicht ausreichend auseinandergesetzt. Trotzdem werde ich mich in naher Zukunft damit beschäftigen. Ich finde die Begrenzung von drei Amtsperioden bei Bürgermeistern völlig legitim und finde 18 Jahre durchaus ausreichend. Zum Wahrheitsgehalt eines Sitzungsprotolls kann ich nur sagen, dass Demokratie leider nicht immer dem Ideal der Wahrheit folgt. Das bestehende Kommunalrecht ist in großen Teilen immer noch ausreichend, aber bzgl. Ihrer angesprochenen Informationspflicht des Bürgermeisters ggü. den Räten müsste differenzierter ausgearbeitet werden. D.h. zum Beispiel, dass bei unterschlagenen Informationen die Möglichkeit besteht einen Bürgermeister in die Verantwortung nehmen zu können.

Herzliche Grüße,

Ihr Wolfgang Schrapp