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Wolfgang Schrapp
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Frage von Dieter K. •

Frage an Wolfgang Schrapp von Dieter K. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Schrapp!

In Ihrem abgeordnetenwatch-de-Profil liest man,dass es für Sie
als Handwerksmeister,Geschäftsführer und Unternehmer wichtig ist,den Mittelstand und das Handwerk zu stärken:Stichworte sind dabei: Bürokratieabbau,Fachkräftemangel und Investitionsstau!

Jetzt wird ja gerade wieder mal eine neue Verordnung in Bayern demnächst in Kraft treten,danach sollen kommunale Betriebe,wie private Unternehmen behandelt werden,wenn sie Leistungen und Produkte anbieten,die auch private Unternehmen anbieten,dabei gibt es aber eine Menge Ausnahmen,denn wenn die Leistungen die von öffentlichen Unternehmen angeboten werden,nicht in Konkurrenz zu privaten Unternehmen stehen,dann entfällt die Umsatzsteuerpflicht,ansonsten müssen die kommunalen Unternehmen Umsatzsteuer an den Staat entrichten!Bei Photovoltaik-Anlagen ist es nachvollziehbar,dass die umsatzsteuerpflichtig sind,aber wenn man dann liest,dass sogar das Rasenmähen im Stadtpark umsatzsteuerpflichtig ist,wenn es Mitarbeiter des städtischen Bauhofs ausführen,dann frage ich mich,wo liegen da die Grenzen und wer will das demnächst beurteilen in den kommunalen Unternehmen,ob eine Leistung im Wettbewerb steht oder nicht und ob sie umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht? Sind da die Kämmerer nicht überfordert und stehen sie nicht mit einem Bein schon im Gefängnis,wenn es in der Verordnung heisst,dass Fehlverhalten strafrechtlich sanktioniert wird?

Was ist Ihre Meinung und Überzeugung zu dieser neuen Verordnung? Ist sie gut oder wieder eher ein Bürokratiemonster?

Herr Schrapp,wo bleibt da Ihr geforderter Bürokratieabbau? Ich kann ihn nicht erkennen und würde gerne von Ihnen wissen,wo sie da ansetzen würden,wenn Sie in den Landtag gewählt würden?

Für die Beantwortung meiner Frage bedanke ich mich im voraus und wünsche Ihnen für den 14.10.2018 viel Glück und Erfolg!

Mit freundlichen Grüssen

D. K.

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Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr K.,

Ich lehne es grundsätzlich ab, dass kommunale Betriebe im Wettbewerb zu Wirtschaftsunternehmen stehen, weil bei Kommunalbetrieben die Gefahr besteht, dass es zu Wettbewerbsverzerrung durch Quersubventionierungen und unsaubere Abgrenzung führt. Natürlich würden dann auch diese kommunalen Unternehmen die Vorteile der Vorsteuerberechtigung nutzen. Es ist nicht Aufgabe eines Kämmerers Abschätzungen zu treffen, die durch Nachbetrachtung ein Fehlverhalten bescheinigt. Deswegen muss solch eine Verordnung verhindert werden. Sie würde einen Aufwand an Bürokratie mit sich bringen und wir schaden unserer kommunalen Wirtschaft.

Herzliche Grüße,

Ihr Wolfgang Schrapp