Frage an Wolfgang Schmitt von Helmut E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Da bislang Flüchtlinge aus Afghanistan dorthin wieder abgeschoben wurden, bedeutet das implizit, dass dieses Land als sicherer Herkunftsstaat angesehen wird. Dies verletzt meines Erachtens Grundsätze des Menschenrechts auf Asyl. Stimmen Sie meiner nachfolgenden Begründung zu?
Das Grundgesetz lässt das Konzept des sicheren Herkunftsstaates unter strengen Vorgaben zu. Demnach muss sichergestellt sein, dass ein Herkunftsstaat nur dann als sicher eingestuft werden darf, wenn u. a. dort die Anwendung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten nachgewiesen ist.
Doch bei Millionen afghanischen Flüchtlingen sind diese Kriterien offenbar in keiner Weise erfüllt. Selbst für deutsche Staatsbürger hat das Auswärtige Amt wegen der schlechten Sicherheitslage eine generelle Reisewarnung herausgegeben.
Um wieviel gefährlicher muss es für Afghanen sein, in ein „sicheres Land“ zurückgeschickt zu werden, aus dem sie doch gerade wegen dieser Gewalt und Bedrohung an Leib und Leben geflohen sind? Wie sollen diese Rückkehrer denn sogenannte „sichere Gebiete“ erreichen, wenn sie auf dem Weg dorthin überfallen und entführt werden können (siehe die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes)? Selbst Kabul, wo Rückkehrer zwangsweise landen, ist offenbar ein höchst unsicherer Ort, wie u. a. die kürzliche Zerstörung der deutschen Botschaft bewies.
Bitte setzen Sie sich im neuen Bundestag gegen Abschiebungen nach Afghanistan ein!
Unter den gegenwärtigen politischen Umständen plädiere ich für einen Stop der Abschiebungen nach Afghanistan.