(...) Wie der Begriff bereits deutlich macht, bedeutet Gewaltenteilung jedoch keine absolute Trennung der Gewalten. Statt dessen soll staatliche Herrschaftsmacht so zwischen verschiedenen Akteuren aufgeteilt und gemeinsam ausgeübt werden, dass nicht einer von ihnen diese Macht missbrauchen könnte. (...)
Sehr geehrte Frau Hotmar,
(...) Wenn man sich mit dem Vertrag von Lissabon einmal inhaltlich beschäftigt, wird dies auch klar. Jede Entscheidung auf Europäischer Ebene ist letztlich auf Wahlentscheidungen der Unionsbürger zurückzuführen. Über EU-Rechtsakte entscheiden der Rat, der sich aus Vertretern der gewählten Regierungen der Mitgliedstaaten zusammensetzt, und das Europäische Parlament. (...)
(...) Ich denke, dass die Zahl der privaten Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß beschränkt bleiben sollte. Das ist auch das Ziel des geltenden Waffenrechts. (...)
(...) Während in der realen Welt niemand auf die Idee käme zu erklären, es sei Zensur, wenn Druckwerke mit kinderpornographischen Inhalten beschlagnahmt werden, wird dies im Zusammenhang mit den geplanten Zugriffserschwerungen immer wieder behauptet. In beiden Fällen geht es jedoch ausschließlich darum, die Kenntnisnahme von verbotenen Inhalte nach deren Veröffentlichung zu verhindern. (...)