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Antwort von Wolfgang Schäuble
CDU
• 21.04.2008

(...) h. die eigentlich zuständigen Stellen für den Vollzug des Waffengesetzes sind die Polizei, Ordnungs- und Waffenbehörden sowie die Innenministerien der Länder. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich hier nicht für spezielle Einzelfälle allgemeinverbindliche Auslegungshinweise geben kann, es kommt immer auf die Situation im Einzelfall an und schon bei kleinen Abweichungen des Sachverhalts können auch andere Wertungen zutreffend sein. (...)

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