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Frage von Dennis K. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Dennis K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

die Einschränkung des Führens von Einhandmessern wurde aus folgendem Grund eingeführt:

"der Polizei ermöglicht werden, insbesondere gewaltbereiten Jugendlichen noch vor Begehung einer Straftat gefährliche Messer abzunehmen."

im Wiederholungsfalle kann diese Ordnungswiedrigkeit mit einer Geldsumme von 10000 Euro geahndet werden.

Meine Frage hierzu ist, wie soll ein Jugendlicher einen Start ins Leben bewerkstelligen, wenn er mit so einer Geldbuße belegt würde. Eine derartige Summe kann eigentlich nur von relativ wohlhabenden Bürgern unter großen Entbehrungen aufgebracht werden. Diese sind aber wohl gerade nicht die Gefahr für die Allgemeinheit vor der uns dieses Gesetz schützen will.

Somit drängt sich mir der Verdacht auf, das dieses Gesetz und die saftigen Geldstrafen eher dazu gedacht sind, die Staatskasse aufzubessern. Dazu passt der Bericht im aktuellen "Spiegel" in dem berichtet wird, das jugendliche Gewalttäter sowieso fast nie verurteilt werden, sondern in der Regel extrem milde Urteile auch bei schlimmen Gewaltverbrechen erhalten.

Für welchen Personenkreis ist die enorme Bußgeldhöhe gedacht?
Warum wurde so eine Ordnungswiedrigkeit mit einer derart hohen Geldbuße belegt, die praktisch nur von Bürgern aufgebracht werden kann, die derart "wohlhabend" und entsprechend rechtschaffend ( im Bezug auf Gewaltkriminalität) sind, das sie kein Sicherheitsrisiko darstellen. Ich jedenfalls fühle mich durch die mögliche Willkürlichkeit ( und der möglicherweise existensbedrohend hohen Strafe) dieses Gesetzes derart verunsichert, das ich so ein Messer nicht mal dann bei mir zu tragen wage, wenn ich es eigentlich dürfte.

War es das, was mit dem Gesetz erreicht werden sollte?

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