Frage an Wolfgang Schäuble von Andreas B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,
Zum Thema Waffengesetz - Messer:
Ich bin leidenschaftlicher Sammler und Träger von Taschenmessern. Da der Großteil der Messer Einhandmesser sind, bin ich mir nicht sicher, wie ich die Messer in der Öffentlichkeit mitführen darf.
Ich trage eines der Messer täglich bei mir, wie andere ihr Schweizer Taschenmesser. Somit unterliegt das Tragen des Messers keinem triftigen Grund.
Welche Möglichkeiten bestehen, dass ich eines der Messer zum "allgemeinen Gebrauch" mitführen darf?
Welche Auswirkungen hat ein Vergehen auf den Besitz einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen?
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Baumgart
Sehr geehrter Herr Baumgart,
zur Beantwortung Ihrer Anfrage möchte ich Sie auf die Antwort an Herr Schneider ( http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-650-5664--f104233.html#frage104233 ) verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble