Frage von Siegfried S. • 31.05.2008

Antwort ausstehend von Wolfgang Schäuble CDU
CC 3.0 | CDU Bundesgeschäftsstelle
(...) Da die Gruppe der deutschen Tatverdächtigen auch Personen umfasst, bei denen ein sogenannter "Migrationshintergrund" besteht, hat eine von der Innenministerkonferenz (IMK) eingesetzte Arbeitsgruppe zur "Jugendgewalt" in ihrem auf der letzten IMK-Sitzung vorgelegten Abschlussbericht die Empfehlung ausgesprochen, künftig auch den Migrationshintergrund in der PKS zu erfassen. Hierfür muss jedoch zunächst eine bundesweit einheitliche Definition zu Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund entwickelt und anschließend regional begrenzt erprobt werden, ob eine derartige PKS-Erfassung auf praktische Probleme stößt. (...)