Frage von Franko J. • 21.10.2008
Antwort von Wolfgang Schäuble CDU • 22.01.2009
Sehr geehrter Herr Jeschonek,
Sehr geehrter Herr Jeschonek,
(...) wie Sie es auch festgestellt hatten, wurde eine Neufassung des § 14 Abs. 4 des Waffengesetzes erforderlich, nachdem die Praxis gezeigt hat, dass die bis dahin im Waffengesetz enthaltene, alte Regelung unterschiedlich ausgelegt wurde. (...)
(...) Dazu gehört auch, Waffenlieferungen an dubiose Empfänger zu unterbinden. Deutschland hat hierzu rigide Regeln im Kriegswaffenkontrollgesetz getroffen. Hierin ist u.a. (...)