(...) V-Leute werden von den Verfassungsschutzbehörden, so auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz, im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt. Sowohl die Verfassungsschutzbehörden als auch die V-Leute unterliegen dabei natürlich der gesamten deutschen Rechtsordnung, so auch dem Strafgesetzbuch. (...)
(...) Die Polizeien in Deutschland nutzen die Möglichkeiten der Videoüberwachung insbesondere im Bereich der Gefahrenabwehr und der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung. Da Videoüberwachungsmaßnahmen in der Regel in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen, hat die Polizei jedoch stets den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Das Instrument der Videoüberwachung wird deshalb von der Polizei gerade an sog Kriminalitätsschwerpunkten eingesetzt. (...)