Frage an Wolfgang Schäuble von Andreas L. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Dr.Schäuble !
Wie sehen Sie die Aktivitäten der sog. V-Männer , die für den Verfassungsschutz arbeiten ? Es ist ja bekannt, daß diese z.T. in sehr provokanter Art bei der NPD mitwirken , und auch harmlosere Mitglieder zur Aggression aufputschen. Einer der schlimmsten dt. Beispiele-der Fall Peter Urbach- sollte Ihnen ja bekannt sein, der in den 68ern die radikalen Kräfte u.a. mit Molotow-Cocktails aber auch Waffen versorgte. Warum werden diese kriminellen Aktivitäten der V-Männer nicht bestraft, oder ist Ihnen z.B. diese "unterwanderte" NPD lieber, da Sie immer einen Buh-Mann für das Versagen des Staates haben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lochner
Sehr geehrter Herr Lochner,
V-Leute werden von den Verfassungsschutzbehörden, so auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz, im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt. Sowohl die Verfassungsschutzbehörden als auch die V-Leute unterliegen dabei natürlich der gesamten deutschen Rechtsordnung, so auch dem Strafgesetzbuch. Aus guten, operativen Gründen kann ich zu konkreten Einzelfällen des Einsatzes von V-Leuten nicht öffentlich Stellung nehmen. Eine Auskunftserteilung erfolgt lediglich gegenüber den dafür eingerichteten parlamentarischen Kontrollgremien.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble