
(...) Der Gang zu einem einschlägigen Kiosk zum Erwerb kinderpornographischer Bilder ist schon wegen der äußeren Umstände mit einem Makel verbunden und damit für den potentiellen Käufer erkennbar gesellschaftlich verpönt. Wer im Internet beispielsweise aus dem heimischen Arbeitszimmer mit einigen Klicks die erwünschten Inhalte betrachten kann, dem ist möglicherweise nicht immer bewusst, dass dieses Verhalten gesellschaftlich verpönt und strafrechtlich relevant ist. Um dies zu ändern, wird statt der ursprünglich aufgerufenen Seite ein "Stopp-Schild" erscheinen. (...)