
(...) V-Leute werden von den Verfassungsschutzbehörden, so auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz, im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt. Sowohl die Verfassungsschutzbehörden als auch die V-Leute unterliegen dabei natürlich der gesamten deutschen Rechtsordnung, so auch dem Strafgesetzbuch. (...)