Frage von Johannes E. • 25.01.2016
Antwort ausstehend von Wolfgang Reuther CDU
(...) nach meiner Kenntnis gilt der von mir angeführte Bebauungsplan nach wie vor. Daher bedarf es auch keiner weiteren Ausführungen. (...)
(...) Der Bebauungsplan „Himmelreich II“ setzt für den fraglichen Bereich ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO fest. (...)
Sehr geehrte Frau Dietz,