Frage an Wolfgang Reuther von Fabiola M. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Reuter,
für Ihre Antwort danke ich Ihnen.
Bitte erlauben Sie mir eine Richtigstellung und eine Nachfrage:
Der von Ihnen angesprochene Bebauungsplan gilt nicht mehr.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans (Norm) wurden in meinem Grundstückskaufvertrag I UR 1220/2001 vom 29.08.2001 Notariat I Stockach als Bedingung aufgenommen, einen anderen Vertrag habe ich nicht. Diese Festsetzungen, die als Bedingung in meinem Grundstückskaufvertag aufgenommen sind, werden von mir eingehalten, mein Grundstück ist seit 2002 mit einer Werkhalle bebaut (kein Büro, keine Wohnung).
Bitte nehmen Sie Stellung zu meiner Frage, ob die Festsetzungen des Bebauungsplans die in meinen notariellen Grundstückskaufvertrag als Bedingung mit aufgenommen wurden für alle Gültigkeit haben und auch für die Organe der Gemeinde und die Aufsicht rechtsverbindlich sind.
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus und verbleibe,
mit freundlichem Gruß, Ihre Fabiola Müller-Hedrich
Sehr geehrte Frau Müller-Hedrich,
nach meiner Kenntnis gilt der von mir angeführte Bebauungsplan nach wie vor. Daher bedarf es auch keiner weiteren Ausführungen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Reuther