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Wolfgang Reuther
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Frage von Fabiola M. •

Frage an Wolfgang Reuther von Fabiola M. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Reuther,
hier meine Frage an Sie zu einem Gesetz.
Ich habe im Jahr 2001 in 78333 Stockach ein Grundstück im Gewerbegebiet Himmelreich II gekauft. Mein Grundstückskaufvertrag nimmt Bezug auf die Satzung der Stadt Stockach, nach der dort nur Werkhallen (kein Büro, keine Wohnung) zulässig sind.
Ich bitte Sie Stellung zu der Norm der Stadt Stockach zu nehmen, da sich wegen der Norm dort kein Gewerbe ansiedeln kann und was die Stadt Stockach genau gegen die Ansiedlung von Gewerbe in einem Gewerbegebiet hat.
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus und verbleibe,
mit freundlichem Gruß,
Ihre Fabiola Müller-Hedrich

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Müller-Hedrich,

für Ihre Anfrage danke ich Ihnen recht herzlich. In Kenntnis der Sachlage und nach Bestätigung durch die Stadtverwaltung Stockach kann ich Ihnen folgende Antwort auf Ihre Anfrage zukommen lassen:

Der Bebauungsplan „Himmelreich II“ setzt für den fraglichen Bereich ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO fest. Zulässig sind Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe sowie Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude. Zulässig sind auch Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind. Entsprechend der Ausweisung sind im gesamten Gebiet Gewerbebetriebe angesiedelt.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Reuther