
(...) Die Entschädigung wird auf Antrag monatlich gewährt. Anspruch auf Erhalt der Opferrente in Höhe von 250 Euro haben alle politischen Häftlinge, die zwischen dem 08.05.1945 und dem 02.10.1990 rechtsstaatswidrig insgesamt mindestens sechs Monate inhaftiert waren. Voraussetzung ist die nachgewiesene wirtschaftliche Bedürftigkeit, die angenommen wird, wenn Alleinstehende weniger als 1035, Verheiratete weniger als 1380 Euro Einkommen haben. (...)