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Frage von Lutz H. •

Frage an Wolfgang Neškovic von Lutz H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Neskovic,

die Linkspartei steht unter Beobachtung der Verfassungsschützer, weil die Partei in ihrer Programmatik das Ziel hat, das System zu verändern. Abgesehen von der dialektischen Betrachtungsweise, dass sich ein System ständig verändert möchte ich Ihnen folgende Frage stellen.
Ist Ihnen irgendwie bekannt, ob die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft und deren Initiatoren sowie die Parteien, die Mitglieder in diesem Gremium stellen, dessen Ziel die Veränderung des Sozialsystems in der Bundesrepublik ist, vom Verfassungsschutz beobachtet werden?

Mit freundlichen Grüßen

L. Henze

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Sehr geehrter Herr Henze,

die Überwachung der Linkspartei ist eindeutig rechtswidrig. Die juristische Argumentation des Herrn Schäuble hierzu bewegt sich auf Kindergartenniveau. Wie Sie den Medien entnehmen können, wehren wir uns durch öffentliche Stellungnahmen und vor Gericht gegen die Überwachung.

Auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind - zumindest soweit sie unserer Fraktion angehören - vor Maßnahmen der Geheimdienste nicht sicher. Parlamentarier brauchen deshalb einen besseren Schutz. Die Kontrolle von Abgeordneten durch Organe der Exekutive verkehrt nämlich das Verhältnis von Koch und Kellner. Das Parlament hat den Verfassungsschutz zu kontrollieren und nicht umgekehrt. Deswegen wollen wir hier zum Schutz der Abgeordneten durch eine gesetzliche Änderung ein Vetorecht des Parlamentes einführen.

Zu ihrer eigentlichen Frage:
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) ist eine im Jahr 2000 vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall gegründete sowie von weiteren Wirtschaftsverbänden und Unternehmen, insbesondere der Elektroindustrie, getragene Organisation, die nach eigenen Aussagen für "marktwirtschaftliche Reformen" wirbt.
Dazu gehören u. a. die Behauptung, die Aufhebung des Kündigungsschutzes führe zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen oder die Forderungen nach radikalen Steuersenkungen und einem "schlanken Staat". Die ISNM tritt auch für die Einführung der Kopfpauschale in der gesetzlichen Krankenversicherung ein.

Ich kann mir indes nicht vorstellen, dass die INSM deswegen vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Die Bestrebungen der INSM sind aber sehr wohl geeignet, beispielsweise das Sozialstaatsprinzip (GG Art. 20) der Bundesrepublik, welches durch die Ewigkeitsklausel (GG Art. 79 Abs. 3) geschützt ist, zu gefährden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Neskovic