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Frage von Nikolas B. •

Frage an Wolfgang Neškovic von Nikolas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Neškovic,

soweit ich das richtig mitbekommen habe, sind Sie auch aus dem Grund parteilos, weil in den Parteien vom Bundes- über Landtag bis hinunter zu den Stadträten eine Art des Fraktionszwangs praktiziert wird, obwohl dies verfassungswidrig ist.

Sehen Sie auch als Jurist und Parteiloser eine Möglichkeit, diese Praxis verfassungs-, straf- oder verwaltungsrechtlich zu verfolgen? Wie könnte das aussehen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Bernhardt,

haben Sie Dank für Ihre Frage.

Sie haben Recht: Eines der größten Übel im derzeitigen Parlament ist der faktisch bestehende „Fraktionszwang.“ Zwar regelt das Grundgesetz ausdrücklich, dass Abgeordnete „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind. Dennoch ist es zum Beispiel regelmäßig so, dass sich die Abgeordneten der Regierungsfraktionen den Gesetzentwürfen der Regierung unterwerfen, auch wenn Sie persönlich anderer Auffassung sind. Denn sie wissen, dass ihre Chancen, bei der nächsten Wahl wiederaufgestellt zu werden, maßgeblich vom Wohlwollen der Spitzen in Partei und Fraktion abhängen. Durch diesen Mechanismus, bei dem das Abstimmungsergebnis bereits vor der Debatte wie „in Stein gemeißelt“ feststeht, kann im Parlament jedoch von Vornherein keine Debattenkultur entstehen, bei der das bessere Argument die Oberhand behält. Bei dieser Sachlage könnte man die Abgeordneten ebenso durch dressierte Meerschweinchen ersetzen.

Ich glaube aber nicht, dass sich dieser faktisch bestehende Fraktionszwang durch (weitere) rechtliche Regelungen abschaffen lässt. Immerhin ist das freie Mandat des Abgeordneten bereits jetzt durch das Grundgesetz geschützt. Abgeordnete, die glauben, ständig willfährig nach den Weisungen der Fraktionsführung abstimmen zu müssen, um ihre Wiederwahl nicht zu gefährden, würden aller Voraussicht nach auch durch neue Paragraphen nicht zu mehr Widerspruchsgeist ermutigt.

Deswegen mache ich mich für die Idee einer unabhängigen Kandidatur mit unabhängigen Abgeordneten stark. Wenn es viele Abgeordnete gäbe, die sich nicht in der Abhängigkeit von Parteien befänden, hätten wir ein anderes Parlament. Die Rahmenbedingungen für die Mehrheitsbeschaffung könnten sich entscheidend ändern. Die Politik könnte so der Kontrolle der Parteistrukturen entzogen werden und Sachargumente könnten eine größere Bedeutung erlangen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Neškovic