Frage an Wolfgang Neškovic von Rolf B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Neskovic,
Ich bin Rentner in der BRD und habe ein Leben lang in der DDR gearbeitet.
Ich halte dieses Gesetz zur Entschädigung von sog. SED- Opfern für eine große Niederträchtigkeit und Beleidigung gegenüber der Millionen fleißigen DDR Bürger, die täglich ihrer Arbeit nachgegangen sind und heute eine Altersrente von 600,00 € bis 1000,00€ erhalten.
Die DDR war ein souveräner, international anerkannter Staat. Sie war Mitglied in der Uno.
Die Menschen die im Zuchthaus oder Gefängnis gesessen haben zu DDR Zeiten sind durch einen ordentlichen Gerichtsprozeß verurteilt wurden. Sie haben gegen Gesetze der DDR verstoßen.
Letztens habe ich im Fernsehen eine Dokumentation gesehen, da ist nach 1961 ein Mann durch einen Grenzkanal in Berlin geschwommen und in Westberlin angekommen. Nicht genug damit, er hat in den Folgejahren einen Wagen umgebaut, ist in die DDR gefahren hat dort jeweils eine Person in das Versteck dieses Wagens unter gebracht und in Westberlin abgeliefert. Das hat mehrfach geklappt.
Jeder Krug geht aber zum Wasser bis er bricht, am 15. mal war es dann soweit , man entdeckte das Versteck . Er wurde verurteilt und hat seine gerechte Strafe erhalten. Nun bekommt er 250,00€ "Opferrente". Ich halte derartige bundesdeutsche Gesetze, für unverschämt und dieskriminierend für alle anderen ehemaligen DDRBürger.
Das waren Verbrecher, sie haben gegen geltendes Gesetz verstoßen. Ob man die DDR nun mochte oder nicht, das geltende Recht kann nicht straflos gebrochen werden.
Ich lebe nun schon fast 18 Jahre in dieser bürgerlichen und selbstherrlichen Republik, angenommen ich schleuse Ausländer über die Oder bzw. Neiße heimlich nach Deutschland so werde ich mich wohl verantworten müssen, oder nicht?
Das Gesetz über die sog. SEDOpfer sollte abgeschafft werden.Die Linke hat natürlich die schlechteste Startposition dafür.
Vielleicht kann ich ihre Meinung bzw. die Meinung der Partei über diese Problematik erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Böhme
Sehr geehrter Herr Böhme,
mit dem Rentenüberleitungsgesetz erfolgte zum 1. Januar 1992 die Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Renten- und Versorgungssystemen der DDR in bundesdeutsches Recht. Im Zusammenhang mit der Überführung der DDR-Altersversorgungen kam es zu Fehlentscheidungen, zahlreichen Unterlassungen und auch Diskriminierungen. Die damalige PDS hatte sich von Beginn an im Deutschen Bundestag für die Betroffenen eingesetzt. Im Zusammenwirken mit diesen konnten verschiedene Korrekturen erreicht werden. Die parlamentarischen Initiativen der PDS waren eine Unterstützung für alle diejenigen, die den Weg der Sozialgerichtsbarkeit gegangen sind oder auf andere Weise ausserparlamentarisch für Verbesserungen gestritten haben. Trotzdem gibt es noch heute 18 Jahre nach dem Ende der DDR eine Vielzahl von Ungerechtigkeiten im Zusammenhang mit den so genannten Ostrenten. Deswegen hat die Fraktion DIE LINKE im November 2007 erneut insgesamt 17 Anträge zur Rentenüberleitung in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Die Anträge beziehen sich auf folgende Gruppen:
1. zu Überführungslücken: Betroffen davon sind unter anderem Menschen, die freiwillige Beiträge geleistet haben; Geschiedene; mithelfende Familienangehörige in Handwerksbetrieben; Menschen, die ihren Partner oder ihre Partnerin bei dienstlichen Verpflichtungen ins Ausland begleitet und dort gearbeitet haben; diejenigen mit Zeiten für eine Aspirantur oder ein Sonderstudium; Beschäftigte im Gesundheitswesen; Arbeitnehmer in der Braunkohleveredlung, denen Zusagen für ihre Rente gemacht wurden.
2. zum Versorgungsunrecht: Dazu zählen Zusatzversorgungen u. a. von Akademikern; Regelungen für die Angehörigen von Bahn und Post sowie für Balletttänzerinnen und -tänzer.
3. zum so genannten Rentenstrafrecht, das mit direkten Eingriffen in die Rentenformel das Sozialrecht politisch missbraucht und dessen Wertneutralität missachtet. Mit diesen Anträgen verfolgen wir das Ziel, den anderen Fraktionen konkrete Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. So soll Druck aufgebaut werden damit sich die Lage für die Betroffenen tatsächlich verändert. In der Anlage finden Sie die 17 Anträge der Fraktion DIE LINKE zu den Problemen der Rentenüberleitung.
Meinen Standpunkt zum Thema Opferrente für politisch Verfolgte in der DDR habe ich u. a. in meiner Antwort vom 21.10.2008 ausführlich deutlich gemacht. Darauf nehme ich Bezug. Sie können daraus entnehmen, dass ich Ihre Forderung nach Abschaffung dieser Regelung ausdrücklich nicht teile.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Neskovic