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Frage von Rene L. •

Frage an Wolfgang Neškovic von Rene L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

immer wieder kommt es bedauerlicher Weise vor, dass Menschen zu Unrecht verurteilt und teilweise mehrere Jahre in Haft einsitzen. In einem jüngster Fall in Spanien hat sich nach 13 Jahren Haft die Unschuld des Beschuldigten erwiesen. Aber auch in Deutschland kommen immer wieder solche Fälle vor. Diese sind wohl unvermeidbar, auch wenn die Justiz mit noch so großer Sorgfalt arbeitet. Als Haftentschädigung wird dafür derzeit ein Tagessatz von 11 € abzgl. einer Verpflegungspauschale von 6 € durch den Staat gezahlt. Dies macht quasi ein "Jahresgehalt" von 4.015 € aus, was nicht einmal dem Hartz IV-Satz entspricht.

Halten Sie diese Entschädigung für angemessen oder sind Sie der Ansicht, dass diese Summe gerade vor dem Hintergrund auch der beruflichen und persönlichen Nachteile des zu Unrecht verurteilten nicht deutlich höher liegen müsste. Schließlich würde er im Falle eines Verbrechens - also Freiheitsberaubung - auch eine deutlich höheren Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch haben. Und auch bei Verdienstausfällen wird der reale Ausfall - ist er nicht überhöht - herangezogen.

Mit freundlichen Grüßen
Rene Lima

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Sehr geehrter Herr Lima,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die im Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen vorgesehene so genannte immaterielle Haftentschädigung muss dringend erhöht werden. Sie weisen richtig darauf hin, dass Jemand, der zu Unrecht inhaftiert wurde, derzeit lediglich 11 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung erhält. Diesen Satz halte ich für deutlich zu niedrig und in keiner Weise geeignet den seelischen Schaden und die stattgefundene gesellschaftliche Stigmatisierung auszugleichen. Auch wenn ein eingetretener Vermögensschaden (z.B. Verdienstausfall) zusätzlich zu ersetzen ist, halte ich die derzeitige Regelung für dringend reformbedürftig.

Die von Ihnen geschilderte Praxis einzelner Bundesländer, den Betrag von 11 Euro noch weiter um die ersparten Aufwendungen für Verpflegung zu kürzen - in der Rechtswissenschaft nennt man das Vorteilsausgleichung -, ist für mich schlichtweg unanständig. Zudem habe ich auch rechtliche Bedenken, ob dieses Vorgehen tatsächlich zulässig ist. Bisher gibt es hierzu ? soweit ersichtlich - noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung.

Im Rahmen meiner Möglichkeiten werde ich mich daher dafür einsetzen, dass die in den vergangenen Wochen begonnene Diskussion über die Erhöhung des Betrages zu einem angemessenen Ergebnis führt.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Neskovic