Frage an Wolfgang Neškovic von Rainer H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Folgender Sachverhalt:
In einem Strafverfahren besteht die "Gefahr", dass ein Richterkollege der Rechtsbeugung/Rechtsbruch überführt wird, weil dieser Richter eine vermeintliche Straftat eines Rechtsanwaltes (vorsätzlicher Verstoss gegen die Wahrheitspflicht nach § 138 ZPO) wissentlich geduldet hat.
Dazu meine Frage:
Ist es Rechtsbeugung/Rechtsbruch eines Richters, wenn dieser Richter die Verlesung der Niederschrift des Protokoll in dem obigen Verfahren zum "Schutz" seines Richterkollegen unterläßt, obwohl er nach § 273 Abs. III STPO "von Amts wegen" dazu verpflichtet gewesen wäre ?
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
es gehört zu meinem Selbstverständnis, Sachverhalte erst dann öffentlich zu bewerten, wenn ich dafür eine ausreichend sichere Tatsachengrundlage habe. In Ihrem Fall müsste ich demgemäß sämtliche Umstände ihres Falles kennen und auch die „Gegenseite“ gehört haben, bevor ich zu einem Urteil gelangen kann.
Ich darf sie daher um Nachsicht bitten, wenn ich ihre Frage bei dieser Sachlage nicht beantworten kann. Vorbeugend weise ich darauf hin, dass es auch grundsätzlich nicht zu meinen Aufgaben als Abgeordneter zählt, sich in laufende Gerichtsverfahren einzumischen.
Freundliche Grüße
Wolfgang Neskovic