Frage an Wolfgang Neškovic von franz-josef h. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Neskovic,
warum wird nicht ein geringer Teil des SEDvermögens dazu verwendet , Opfer des DDR Regimes zu entschädigen ?
Quasi als Zeichensetzung...
Hochachtungsvoll
franz-josef hay
Sehr geehrter Herr Franz-Josef Hay,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Aufgrund meiner Erkundigungen kann folgendes mitgeteilt werden:
Entgegen mancher Medienberichte und Mutmaßungen durch andere Parteien ist weder DIE LINKE noch war die ehemalige PDS im Besitz von Geldern aus ehemaligem SED-Vermögen gewesen.
Das Vermögen der SED wurde auf der Grundlage des Parteiengesetzes der DDR (§§ 20a und 20b) vom Februar 1990 mit dem Stichtag 7. Oktober 1989 unter treuhänderische Verwaltung gestellt. Eine Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR, die später dem Bundesministerium des Innern unterstellt wurde, hatte die Aufgabe, den materiell-rechtsstaatlichen Erwerb des Parteivermögens zu prüfen und festzustellen.
Bereits 1990 hat die PDS den Verzicht auf das Auslandsvermögen der SED erklärt, ohne dass dieses dem Präsidium des Parteivorstandes zu diesem Zeitpunkt konkret bekannt war. Am 14. Mai 1992 wurde dieser Verzicht auf der Grundlage eines Vertrages zwischen der Treuhandanstalt und der PDS notariell beurkundet. In der Bundestagsdrucksache 12/5575 vom 19. August 1993 ist das, der PDS nach intensiven Recherchen bekannt gewordene Auslandsvermögen, auf das die Partei verzichtet hat, als Nachtrag zum Rechenschaftsbericht der PDS veröffentlicht worden.
Allerdings gab es 1990 auch Versuche von Funktionären der SED/PDS, Parteivermögen an der Treuhand vorbei für die Partei zu sichern. So wurden rd. 107 Millionen DM ins Ausland transferiert, die durch die Treuhand zurückgeholt wurden. Im ersten Halbjahr 1990 wurden von der Partei ohne Zustimmung der Treuhandanstalt Darlehen zur Gründung von GmbH ausgereicht, mit denen auch Arbeitsplätze für ehemalige MitarbeiterInnen der Partei gesichert werden sollten. Diese Verfahrensweise hatte letztlich keine rechtliche Grundlage, so dass eine Rückabwicklung durch die Treuhandanstalt erfolgte.
Zum 31. August 1991 wurden auf der Grundlage eines Verwaltungsaktes der Treuhandanstalt die Bankkonten der PDS abgeräumt, so dass faktisch mit dem 01.September 1991 eine finanzielle Neugründung der PDS stattfand. Das heißt die PDS konnte von da an nur noch über die ab diesem Zeitpunkt eingenommenen Mitgliedsbeiträge, Spenden und staatlichen Mittel verfügen.
Am 18. Juli 1995 wurde vor dem Berliner Oberverwaltungsgericht ein Vergleich zwischen PDS, Treuhandanstalt (die dann schon Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben – BvS hieß) und Unabhängiger Kommission zur endgültigen Regelung der Vermögensfragen abgeschlossen. Auf der Grundlage dieses Vergleichs hat die PDS keinerlei Geldvermögen zurückerhalten, da der Erwerb dieses Vermögens nicht als materiell-rechtsstaatlich anerkannt wurde. Das traf auch auf die von der SED eingenommenen Mitgliedsbeiträge zu.
Von den ehemals etwa 750 Immobilien, die im Besitz der SED waren, wurden der PDS nur vier insbesondere aus dem früheren Eigentum der KPD (darunter das Berliner Karl-Liebknecht-Haus als Sitz des Parteivorstandes) zugesprochen. Außerdem konnte die PDS die in den Geschäftsstellen vorhandenen Ausstattungen behalten, die nahezu ausschließlich aus der DDR-Zeit stammten.
Aus der treuhänderischen Verwaltung entlassen wurden auch die „Neues Deutschland Verlag und Druckerei GmbH“ und die „Karl Dietz Berlin Verlag GmbH“, bei denen die PDS Gesellschafter war.
Unabhängig hiervon ist grundsätzlich anzumerken, dass sich die ehemalige PDS in langen Debatten mehrfach und öffentlich mit ihrer Vergangenheit auseinander gesetzt hat. Dazu gehört auch, sich für die Opfer der SED einzusetzen. Hierzu verweise ich auf meine Antwort vom 03.09.2007.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Neskovic