Frage an Wolfgang Neškovic von Andreas H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Neskovic,
in Ihrem Abgeordnetenbüro wurden Mikrofone gefunden, die sich, zum Glück, als untauglich zum Abhören herausstellten.
Jedoch wirft dies die Frage auf, ob sie in der Vergangenheit oder womöglich in der Zukunft belauscht wurden oder belauscht werden sollten.
Falls keine der beiden Optionen zutrifft, stellt sich die Frage, wer wollte, dass der Eindruck entsteht, sie würden belauscht? Oder waren die Mikrofone womöglich dem Vorbesitzer des Büros gedacht?
Meine Frage lautet nun: Wird dem Fall weiter nachgegangen und, wenn ja, von wem?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hartel
Sehr geehrter Herr Hartel,
vielen Dank für ihre Anfrage.
Hinsichtlich der gefundenen Mikrofone gibt es eine Mitteilung des Parlamentarischen Kontrollgremiums vom 31. Januar 2007. Darin wird festgestellt, dass die gefundenen Mikrofone ohne weiteres technisches Gerät nicht zum Abhören geeignet waren und dass keine Anhaltspunkte für ein beabsichtigtes Abhören oder eine unbefugte Nachrichtenübermittlung festgestellt worden sind. Zudem haben die Vertreter der Nachrichtendienste erklärt, in keiner Weise involviert gewesen zu sein. Das Gremium hat keinen Anlass, an der Darstellung der Dienste zu zweifeln.
Wie ich bereits am 23. Januar mitgeteilt habe, beteilige ich mich nicht an Spekulationen zu diesem Vorgang. Wer die Mikrofone, die nicht zur Büroausstattung des Deutschen Bundestages gehören, wann und mit welcher Motivation an den Auffundorten verbracht hat, ist bislang ungeklärt. Fest stehen dürfte jedoch, dass Mikrofone üblicherweise nicht auf Lampen abgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Neskovic