Frage an Wolfgang Neškovic von Jörg U. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Kernpunkt geht es um die GEZ.
Mein Sohn erhält seit dem 01.07.06 kein ALG II mehr, da er noch zu Hause wohnt und ich aber nicht bereit bin, mein Einkommen zu offenbaren. Mein Sohn ist über 21 Jahre alt, hat bereits eine abgeshlossene Ausbildung, war erwerbstätig und bezog danach ALG I.....Aber das ist ein anderes Kapitel, wo mehr der Bund nicht weiß, was er macht. Nur ein letztes Wort dazu, ich habe drei Kinder und wenn ich Pech habe, soll ich die bis 25 durchfüttern -die Härte der Worte kommt von den gesetzlichen Regelungen-.
Zurück zur GEZ. Die Befreiung lief am 30.09.06 aus. Bei der Weiterbeantragung wurde mit Bescheid jedoch mitgeteilt, dass der Tatbestand -keinerlei Einkommen zu haben- nicht im Gesetz vorgesehen ist; und somit wurde der Antrag abgelehnt. Dagegen ist folgerichtig Widerspruch eingelegt wurden.
Nach ca. 1 Monat kam ein Schreiben, wonach mein Sohn zum August abgemeldet wurde und noch für 2 Monate nachzahlen soll. Wir dachten erst, dass es sich hier um einen Scherz handelte und die Behörde evtl. wegen des fehlenden Tatbestandes -keinerlei Einkommen zu haben- nun meinen Sohn kurzerhand abgemeldet hat und somit das Problem nur augenscheinlich als gelöst zu betrachten ist.
Aufgrund dieses Schreibens (Zahlunsgaufforderung) haben wir per Fax und E-mail nachgefragt, wieso erst im Bescheid das Konto bis zum 30.09. als ausgeglichen galt und dann plötzlich zum August abgemeldet und für Juli und August nachzuzahlen ist.
Heute kam die Antwort, wonach mein Sohn sich selbst abgemeldet hat, und die GEZ kulanterweise anbietet, die offenen Beträge auch abzustottern.
Mir als Vater reicht es langsam, was hier mit der Familienpolitik getrieben wird. M.E. bräuchte mein Sohn hier Hilfe (auch in Form einer Beschwerde). Ich würde dann den ganzen Schriftverkehr eingescannt als pdf-Datei auch zusenden.
Die GEZ vertritt und handelt doch im Namen des Landesrundfunkes ?
Wer ist die richtige Beschwerdestelle?
Sehr geehrter Herr Uhlig,
vielen Dank für ihre Anfrage.
Namens des Abgeordneten Wolfgang Neskovic beantworte ich ihre Fragen wie folgt:
Die GEZ ist die gemeinsame Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Sie ist damit Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die als gemeinsames Rechenzentrum der ARD-Landesrundfunkanstalten und des Zweiten Deutschen Fernsehens die Verwaltungsgeschäfte des Rundfunkgebühreneinzuges durchführt.
Da die GEZ die o. g. Aufgaben für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten übernimmt, bleibt sie auch der Ansprech- bzw. Beschwerdepartner.
Offensichtlich liegt in ihrem Fall ein Fehler seitens der GEZ in Köln vor. Da ihr Sohn bis zum 30.09.2006 von Rundfunkgebühren befreit war, ist es auch nicht statthaft für diesen Zeitraum Gebühren zu berechnen.
Für ein konkretes Beschwerdeschreiben können sie bzw. ihr Sohn sich an das Wahlkreisbüro von Wolfgang Neskovic in Cottbus wenden. Bitte melden sie sich vorher telefonisch an, da auch Termine außerhalb wahrgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Loehr
Wahlkreismitarbeiter