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Frage von Alexander K. •

Frage an Wolfgang Neškovic von Alexander K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Neškovi?,

sie sind diese Legislatur aus ihrer Partei ausgetreten und sind nun als Fraktionsloser Abgeordneter im Parlament. Meine Frage bezieht sich auf ihre Stellung als Fraktionsloser Abgeordneter im Parlament: Glauben Sie das Sie am 22.September wieder ins Parlament einziehen werden und wie fühlen Sie sich in ihrer Rolle als "Beobachter"? Ihre Parlamentarische Rolle ist mehr als begrenzt und eigentlich kann man auch nicht richtig arbeiten, damit. Warum tuen Sie sich sowas an?

Liebe Grüße-

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Krumbholz,

haben Sie Dank für Ihre Frage.

Ich teile Ihre Einschätzung nicht. Mein Fraktionsaustritt liegt nunmehr ein halbes Jahr zurück. In dieser Zeit bin ich in meiner Eigenschaft als Abgeordneter keineswegs auf die Rolle eines "Beobachters" beschränkt gewesen. Vielmehr hat sich mein "Aktionsradius" noch einmal erheblich erweitert.

Bei den Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis, bei den Einladungen von Vereinen und Verbänden, bei den Medienanfragen - in all diesen Bereichen hat sich gegenüber meiner vorherigen Zeit als Mitglied der Linksfraktion eine deutliche Steigerung ergeben.

Ich erkläre mir dies damit, dass ich als unabhängiger Abgeordneter sehr viel stärker als "neutrale Instanz" wahrgenommen werde. Dem festgefügten politischen Lagerdenken bin ich offenkundig - trotz weiterhin klarer politischer Standpunkte - entronnen.

Auch parlamentarisch habe ich als unabhängiger Abgeordneter in meinen Handlungsmöglichkeiten keine nennenswerten Einschränkungen erfahren. Ein unabhängiger Abgeordneter hat nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages viele Rechte. Im Plenum des Parlaments hat er zu allen Punkten Rederecht. So kann er sich dort sogar stärker einbringen, als die Mitglieder von Fraktionen. Er kann Änderungsanträge zu Gesetzen erarbeiten. In den Ausschüssen hat er Beratungsrecht.

Diese Rechte sind sicher noch ausbaufähig. Immerhin ist es mir z. B. gelungen, auch in den Fällen, in denen die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages bestimmte Handlungsmöglichkeiten ausschließlich den Fraktionen vorbehält, themenbezogen an der Arbeit einer Fraktion maßgeblich mitzuwirken. So habe ich zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion eine umfangreiche Anfrage zu medizinischen Gutachten in Gerichtsverfahren in den Bundestag eingebracht (siehe Anlage).

Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Neskovic