Frage an Wolfgang Neškovic von Kai N. bezüglich Recht
Sehr geehrter Neskovic,
heute wurde im Bundestag das Beschneidungsgesetz verabschiedet. Meiner Meinung nach verstößt das Gesetz gegen die UN-Menschenrechstcharta und unser Grundgesetz.
Wie beurteilen Sie die Möglichkeiten das Beschneidungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen.
Ihre Nachricht erwartend verbleibe ich mit freundlichen Gruessen
Kai Nebe
Sehr geehrter Herr Nebe,
für meine späte Antwort bitte ich um Nachsicht.
Ich habe gegen das verabschiedete Beschneidungsgesetz gestimmt und auch innerhalb meiner Fraktion für den alternativen Gruppenantrag geworben (vgl. Link unter dem Text). Mehrheitlich haben sich auch die Abgeordneten der Linksfraktion für diesen Antrag entschieden.
Ich sehe zur Zeit keinen erfolgversprechenden Weg, das Beschneidungsgesetz vor das Bundesverfassungsgericht zu tragen. Es würde zu weit führen, die schwierigen formellen Fragen, die in diesem Zusammenhang zu erläutern wären, im Einzelnen darzulegen.
Dennoch in Kürze: Da, wo formal eine Möglichkeit bestünde (Normenkontrollverfahren), fehlt es an der notwendigen politischen Bereitschaft, für eine verfassungsgerichtliche Überprüfung zu sorgen. Da, wo eine entsprechende Bereitschaft besteht (Verfassungsbeschwerde), fehlt es an den rechtlichen Möglichkeiten (individuelle Beschwer), diese umzusetzen. Niemand hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass ein anderer bestraft wird.
Letztlich kann ich jedoch nicht Konstellationen ausschließen, die dazu führen könnten, dass sich das Bundesverfassungsgericht eines Tages dennoch genötigt sieht, über die Verfassungsgemäßheit des Beschneidungsgesetzes zu entscheiden.
Zu der Frage einer möglichen Kollision mit der Europäischen Menschenrechtskonvention habe ich mir noch keine abschließende Meinung bilden können. Aber auch hier dürften die formellen juristischen Hürden schwer überwindbar sein.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711430.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Neskovic, MdB