Frage an Wolfgang Neškovic von Dirk Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Nešković,
wie Heute bekannt wurde, soll sich die SCHUFA mit Plänen beschäftigen, die unter anderem eine durchforstung zur Ermittlung neuer Daten, z.B. durch das soziale Netzwerk Facebook beschäftigen. Man will hier wohl über die entsprechenden Freundeslisten ggf. Rückschlüsse auf eventuelle Kreditwürdigkeit gewinnen. Bisher haben die Daten, wie sie bis dato eingeholt werden können immer ausgereicht, wozu also den Bürger noch gläserner machen wollen, als er ohnehin schon ist ?
Zum Thema, als EInleitung ein Bericht (Quelle n24) :
http://www.n24.de/news/newsitem_7980544.html
Unabhängig davon, daß ich persönlich diese Art von Datenspionage, für unzumutbar halte, würde mich Ihre Meinung zu diesem Thema sehr interessieren, vor allem wie Sie es rechtlich einstufen, als erfahrener ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof.
Und gibt es diesbezüglich schon Seitens Ihrer Partei irgendwelche Maßnahmen, die vielleicht in Betracht gezogen werden, um all diesem, gerichtlich eventuell Einhalt zu gebieten ? Denn es wäre ja nicht das erste mal, daß man sich verfassungswidrigem bedient ( man denke z. B. an Hartz 4 ) , solange es keinen Kläger gibt.
Ich denke langsam aber sicher sind wir in Deutschland an einem Punkt angelangt, wo die Freiheit, die Demokratie und Persönlichkeitsrechte eines jeden einzelnen immer mehr in Abrede gestellt werden und in den staatlichen Überwachungsmodus überlaufen. Allein die Tatsache, daß die jetzige Regierung in meinen Augen immer mehr am Volk vorbei regiert anstatt dafür, läßt mich mit Sorge aufhorchen.
Für Ihre Mühe und Stellungnahme bedanke ich mich im voraus und wünsche Ihnen persönlich weiterhin viel Kraft, Erfolg und Gesundheit für Ihre politische Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
D. Zander
Sehr geehrter Herr Zander,
haben Sie Dank für Ihre Frage. Die Debatte um die Pläne der SCHUFA war schnell vorbei und wurde auch wenig grundsätzlich geführt.
Denn es muss geklärt werden, ob und wie weit Daten, die Nutzer von sozialen Netzwerken zum Zwecke der Teilnahme an diesem Netzwerk im Internet veröffentlichen, dann von Dritten zu ganz anderen Zwecken systematisiert und ausgewertet werden.
Das vom Bundesverfassungsgericht präzisierte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung schließt dies nach meinem Dafürhalten aus.
Die SCHUFA ist übrigens keine staatliche Organisation. Ihre Frage deutete diese Einordnung an.
Haben Sie Dank für die guten Wünsche.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Neskovic, MdB