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Frage von Andreas H. •

Frage an Wolfgang Neškovic von Andreas H. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Neskovic,

an meine Frage vor 14 Tagen darf ich höflich erinnern. Ich ergänze: laut diesem Zeitungsbericht www.thueringer-allgemeine.de
waren die Bankräuber 20 Jahre alt und können damit nicht Mundlos und Böhnhardt gewesen sein. Noch gravierender: letztere hätten aus einer maschinenpistole auf die anrückende Polizei geschossen.
Zitat:
"4. November, nach 11.30 Uhr: Als sich die Beamten nähern, eröffnen die Täter sofort das Feuer. "Wir wussten, dass sie scharfe Waffen hatten. Sie haben mit einer MPi auf uns geschossen", erinnert sich Polizeidirektor Michael Menzel . "
Kein Anwohner hat davon etwas mitbekommen. Schussspuren wurden nirgends gezeigt. Zurückgeschossen wurde auch nicht.
Wenn also Lügen die Basis der "Ermittlungen" der Polizei bilden, bewegt sich ein Untersuchungsausschuss, der Aktenstudium betreibt, im Märchenwald und vergibt wertvolle Zeit. Bekanntlich ist die Irreführung der Justiz, und sei es durch leitende Polizeibeamte, ein Straftatbestand an sich. Es liegt in Ihrer Hand, schnell und rigoros eine neue Untersuchungsbasis zu schaffen. Was also werden Sie unternehmen, um dem Untersuchungsausschuss ungefiltertes Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hauß,

haben Sie Dank für Ihre Frage.

1. Zunächst der Hinweis: Ich bin nicht Mitglied des Untersuchungsausschusses. Mir sind deswegen schon formal die Hände gebunden, um Ihre Anregungen und Kritik in die Arbeit des Untersuchungsausschusses einbringen zu können.

2. Grundsätzlich ist zur Arbeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu sagen, dass er im Regelfall auf der Grundlage der gegenwärtigen Rechtlage nicht in der Lage ist, effizient aufklären zu können.
Es gibt hierzu vielfältige Reformüberlegungen, auf die ich hier jedoch nicht weiter eingehen kann.

3. Nach gegenwärtiger Rechtlage stellen sich die Möglichkeiten eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses wie folgt dar: Im Kern der Untersuchungsausschussarbeit steht die Beweisaufnahme. Der Untersuchungsausschuss kann Beweisbeschlüsse fassen, Akten anfordern und Sachverständige beauftragen. Er kann Zeugen vernehmen und vereidigen - ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht wird hierbei strafrechtlich verfolgt. Der Ausschuss kann zudem für ohne gesetzlichen Grund schweigende Zeugen ein Ordnungsgeld verhängen. Der Ausschuss kann auch Beweismittel beschlagnahmen lassen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Neskovic, MdB