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Frage von Inge R. •

Frage an Wolfgang Neškovic von Inge R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Neškovi?,

als Mutter einer erwachsenen schwerstbehinderten Tochter bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu der aktuell geplanten Regelbedarfsstufe 3, welche laut Gesetzentwurf der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung lediglich 80 % des Bedarfs von erwachsenen Leistungsberechtigten ohne Behinderung vorsieht.
Das BSG hat in seinem Urteil B 8 SO 8/08 R vom 19.05.2009 bereits festgestellt: "Dies wäre jedoch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs 1 GG nicht vereinbar, weil bezogen auf die Minderung des Regelsatzes bzw der Regelleistung wegen Annahme einer Haushaltsersparnis zwischen der Personengruppe der SGB-XII- und SGB-II-Leistungsempfänger keine sachlichen Gründe für eine unterschiedliche Behandlung erkennbar sind."
Diese geplante Kürzung des Regelsatzes ist also diskriminierend und somit verfassungswidrig.
Wie wollen Sie Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung jetzt unterstützen, damit diese nicht gezwungen werden, einzeln ihre Recht vor den Sozialgerichten einzuklagen?

Mit freundlichen Grüßen

Inge Rosenberger

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Sehr geehrte Frau Rosenberger,

die Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die Sie ansprechen, lehnen meine Fraktion und ich geschlossen ab. Wir haben deswegen im Bundestag auch gegen das Gesetz gestimmt.

Wir haben außerdem einen Änderungsantrag vorgelegt, um genau der von Ihnen angesprochenen Gruppe der Behinderten zu helfen, die im Haushalt der Eltern oder in einer Einrichtung leben. Der erste Link unter diesem Text führt Sie zu unserem Antrag. Der zweite Link leitet Sie zu einem weiteren Antrag, der bezweckte, Hartz IV durch eine soziale gerechte Bedarfssicherung zu ersetzen.

Hartz IV ist insgesamt sozial ungerecht. Es bedeutet die Demütigung und Schikane von Menschen und verletzt die in der Verfassung garantierte Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip. Auch nach dem neuen Entwurf (der noch nicht Gesetz ist), sind die Regelsätze für alle betroffenen Personengruppen viel zu niedrig und die beibehaltenen Sanktionsmöglichkeiten abzulehnen.

Sie fragen nach meiner Unterstützung: Die Gestaltung der Rechtslage liegt in den Händen der parlamentarischen Mehrheit des Bundestages aus CDU/CSU und FDP. Diese Mehrheit lehnt unsere Gesetzesinitiativen mit verlässlicher Regelmäßigkeit ab. Auch der oben erwähnten Anträge scheiterten an der trotzigen Uneinsichtigkeit der „christlich-liberalen“ Mehrheit.

Mit meiner Fraktion – der LINKEN – trage ich den gesellschaftlichen Protest gegen Hartz IV in den Bundestag. Mit aller Kraft fordern wir eine gerechte Sozialordnung und wir werden zukünftige linke Mehrheiten nutzen, um sie auch durchzusetzen. Ob das gelingt, ist auch von Ihrem Wahlverhalten in der kommenden Bundestagswahl abhängig.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Tochter alles Gute.

Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Neškovi?

Links:

http://dokumente.linksfraktion.de/drucksachen/20241_1704084.pdf
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/006/1700659.pdf