Frage an Wolfgang Neškovic von Dirk Z. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Neškovi?,
seit dem Urteil des BverfG im Bezug auf Hartz-4 vom 09.02.2010 ist ja nun einige Zeit ins Land gegangen und nun kommen langsam die Auswüchse der Interpretationen der Regierung zu Tage, wie sie dieses Urteil verstehen (verstehen wollen).
Sind die Neuberechneten Grundlagen in Ihren Augen statthaft bzw. wurden diese, sowie die gepriesene Transparenz dem Urteil gerecht ?
darüber hinaus würde mich interessieren, wie Sie folgenden Inhalt des Urteils werten, denn dort heißt es doch sinngemäß,....
...."Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist jedem zu sichern, sowie es dem Grunde nach auch unverfügbar ist."
Ist es dann nicht so zu verstehen, daß z.B. Sanktionen aus dem § 31 SGB II vom Grunde her rechtswidrig wären und kann man davon ausgehen, daß zu dieser Thematik auch mit einem Urteil des BverfG zu rechnen ist, bzw. wie wird sich die Linkspartei diesen Themas annehmen ?
Für Ihre weitere Arbeit alles Gute und Gesundheit
mit solidarischen Grüßen
D. Zander
Sehr geehrter Herr Zander,
haben Sie Dank für Ihre Frage.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner Entscheidung ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben. Es hat erstmals ein soziales Grundrecht gefunden, dessen Garantien beschrieben und es als „unverfügbar“ bezeichnet.
Die Bundesregierung hat nun einen Entwurf vorgelegt, dessen beabsichtigten Neuregelungen nach meinem Dafürhalten vor dem BVerfG scheitern werden.
Im Büro meiner Fraktionskollegin Katja Kipping, MdB hat Herr Roland Blaschke eine sehr übersichtliche Erläuterung des Urteils vom 9. Februar 2010 erarbeitet, deren Lektüre ich Ihnen mit diesem Link empfehle.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Neskovic, MdB