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Frage von Siegbert S. •

Frage an Wolfgang Neškovic von Siegbert S. bezüglich Soziale Sicherung

Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit / Leistungsverschleppung bei privaten Versicherungsgesellschaften

Sehr geehrter Herr Neskovic,

Kann man private Berufsunfähigkeitsversicherer nicht erfolgreich, mit gesetzlicher Unterstützung, zur unverzüglichen Leistungserbringung an den Versichsicherungs-nehmer verpflichten, wenn eine ärztlich bestätigte Berufsunfähigkeit vorliegt ?

Sachverhalt:
Die Versicherer nutzen und schöpfen unter dem Deckmantel der Leistungsprüfung die gesetzlichen Möglichkeiten professionell und bis zum Ende aus, um gerechtfertigte Ansprüche von Betroffenen abzuwimmeln und Zahlungen ungerechtfertig hinauszuzögern.

Verbraucherschützer, spezielle Institutionen und die Veröffentlichungen von Betroffenen warnen schon seit Jahren vor den Vorgehensweisen der Versicherer, meistens erfolglos, gegen einen der mächtigsten Lobbyisten im Land.

Dieses Anliegen habe ich übrigens auch in Form einer Petition eingereicht (siehe Pet 2-17-08-761-0109259) und wird derzeit von Ihrer Kollegin Frau Kesten Steinke, MdB, bearbeitet

Zur eigenen Erfahrung:
Über drei Jahre hat die Versicherung meine vertraglichen Voraussetzungen vor dem Landgericht angezweifelt. Erfolglos und „Mit Argumenten und Vorwürfen ins Blaue hinein“ beschließt das Landgericht. Nun, nachdem es für die Versicherung keine Möglichkeit mehr gibt sich aus dem Vertrag zu schleichen, wird von der Versicherung jede ärztliche Stellungnahme und sogar das vom Gericht beauftragte Gutachten angezweifelt, obwohl alle beteiligten Ärzte ausnahmslos eine Berufsunfähigkeit als Folge eines 2006 erlebten Schlaganfalls bestätigen.

Wären wir finanziell nicht durch das Einkommen meiner Frau abgesichert, wäre schon vor Jahren der soziale Abstieg in die Mittellosigkeit gesichert gewesen.
Mein gesundheitlicher Zustand ist eine weitere Belastung für die Familie.

Mit freundlichen Grüßen,
Siegbert Schäfer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schäfer,

haben Sie Dank für Ihre Frage.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich mich in meiner Eigenschaft als Bundestagsabgeordneter nicht zu Ihrem laufenden Gerichtsverfahren äußern kann. Dies gebieten der Grundsatz der Gewaltenteilung und der Respekt vor der richterlichen Unabhängigkeit.

Das Anliegen Ihrer Petition kann ich nachvollziehen. Die Kritik von Verbraucherschützern an den in der Leistungspraxis der Versicherer häufig anzutreffenden Verzögerungstaktiken ist mir bekannt. Verbraucherschutzverbände bemängeln, dass hierdurch nicht selten versucht wird, die Versicherten „mürbe zu machen“. Sie sollen so dazu bewegt werden, gegen eine Abfindung auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche zu verzichten. Um dies zu unterbinden, muss auch über gesetzgeberische Maßnahmen nachgedacht werden. So wäre es beispielsweise denkbar, durch einen ausreichend hohen Verzugszins, den Anreiz für eine schnellere Zahlung zu erhöhen.

Ihr konkreter Vorschlag begegnet jedoch Bedenken: Verweigert ein Schuldner die Zahlung, kann der Gläubiger seine Forderung erst mit Hilfe eines vollstreckbaren Titels durchsetzen. Eine Geldzahlung erhält er vorher nicht. Eine hiervon abweichende gesetzliche Regelung für Berufsunfähigkeitsversicherungen kommt aus rechtlichen Gründen aber nicht in Betracht. Es wird in Fällen wie dem Ihren deshalb regelmäßig notwendig bleiben, ein gerichtliches Urteil zu erstreiten. In dem dafür erforderlichen Gerichtsverfahren hat der Versicherer jedoch stets die Möglichkeit, die Richtigkeit des vorliegenden ärztlichen Gutachtens anzuzweifeln. Er kann auch versuchen, den Gegenbeweis zu erbringen und damit ein gerichtliches Urteil hinauszuzögern.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Neskovic