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Wolfgang Neškovic
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Frage von Carsten H. •

Frage an Wolfgang Neškovic von Carsten H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Neskovic!

Ich komme auf eine
Frage zurück, die ich vor der Bundestagswahl bereits einmal stellte und die ich nun konkretisieren möchte, da Sie sie noch nicht erschöpfend beantwortet haben. Ich hatte damals gefragt, wie Sie sich und die Fraktion die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts vorstellen. Die bisherige Regelung sieht eine Wahl mit absoluter Mehrheit durch den Bundestag vor. Das hat unbestritten zur Folge, dass das Bundesverfassungsgericht aus einer Garde "roter" (=SPD-naher) und "schwarzer" (=CDU-naher) Richter besteht mit entsprechenden Urteilsvermögen. Die Grünen hatten daher gefordert eine 3/4-Mehrheit einzuführen um die Wahl konsensorientierter Kandidat_innen zu ermöglichen. Sie hatten sich in einer Bundestagsrede und auch in Ihrer Antwort auf abgeordnetenwatch dagegen ausgesprochen mit dem Argument, das verhindere die Wahl charismatischer Persönlichkeiten in das Bundesverfassungsgericht. Nun folgende Fragen dazu:

1) Warum ist die Wahl ´charismatischer Persönlichkeiten´ von Vorteil.

2) Wieso sollte die Wahl ´charismatischer Persönlichkeiten´ durch das jetzige Verfahren begünstigt sein?

3) Ist es nicht so, dass eine 3/4-Mehrheit besonders die Fraktion der Grünen bevorteilen würde, da sie so bei der Mehrheitsfindung sehr wahrscheinlich eingebunden würden? Ist es umgekehrt nicht so, dass die Linksfraktion auch bei 3/4-Entscheidungen sehr Wahrscheinlich außen vor bliebe? Ist es dementsprechend so, dass sowohl ihre Position wie auch die der Grünen stark von strategischen Erwägungen und nicht sachlich motiviert ist?

4) Was halten Sie davon, die Richter_innen der höchsten Gerichte nicht durch die Parlamente, sondern in einer Urwahl aller tätigen Richter_innen im jeweiligen Geltungsbereich wählen zu lassen? Würde das das Prinzip der politischen Opportunität nicht deutlich wirksamer aushebeln als alle bisher diskutierten Modelle? Diese Idee hatte unlängst Jan-Phillip Albrecht MdEP geäußert. Was halten Sie von davon?

Beste Grüße!

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Antwort von
Einzelbewerbung

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

haben Sie Dank für Ihre Nachfragen.

1. Zu Ihrer ersten Frage: Die Antwort findet sich bereits in der von Ihnen zitierten Rede:

„Es ist absehbar, dass [durch die Einführung eines ¾ Quorums] eine Personalpolitik des kleinsten gemeinsamen Nenners begünstigt werden würde.

Das ist anders ausgedrückt die Etablierung der Herrschaft der grauen Mäuse

Profilierte Richterpersönlichkeiten, die der Minderheit nicht passen, hätten keine Chance mehr, obwohl sie eine sie legitimierende demokratische Mehrheit hinter sich hätten.

Das widerstreitet dem demokratischen Prinzip des Wettbewerbes zwischen Mehrheit und Minderheit.“

2. Zu Ihrer zweiten Frage. Diese These stammt von Ihnen. Ich habe nicht angenommen, dass das derzeitige Verfahren die Wahl profilierter Richterpersönlichkeiten begünstigt. In meiner Rede plädierte ich für eine Veränderung des derzeitigen Verfahrens, insbesondere für ein öffentliches Auswahlverfahren. Ich darf Sie bitten Ihre Erinnerungen zum Inhalt meiner Rede mit dem Originaltext zu harmonisieren:

http://www.wolfgang-neskovic.de/artikel/herrschaft-grauen-mäuse

3. Zu Ihrer dritten Frage: Eine ganz sachliche Übersicht zu den derzeitigen Fraktionsstärken finden Sie unter dem folgenden Link:

http://www.bundestag.de/bundestag/fraktionen/index.html

Der Grafik lässt sich entnehmen, dass meine Fraktion erkennbar stärker ist, als die der Grünen. Nach ihrer Theorie hätten die Grünen also gegen ihren eigenen Vorschlag und wir dafür sein müssen. Nein, meine Kritik am Antrag der Grünen war nicht strategisch motiviert. Die sachlichen Gründe finden Sie in meiner Rede. Sie beruhen auch auf meiner 27-jährigen Tätigkeit als Richter.

4. Die Richterwahl muss demokratischer werden. Richter durch Richter wählen zu lassen, wäre schlicht verfassungswidrig. Ein solches Modell stellt eine grundgesetzwidrige Kooptation dar. Ihr steht das Demokratieprinzip zwingend entgegen.

Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Neškovic, MdB