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Frage von Frank H. •

Frage an Wolfgang Neškovic von Frank H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Neškovi?,

mit Erschrecken verfolge ich seit einigen Wochen die wirtschaftliche Demontage Deutschlands.
Schon bei der Griechenlandhilfe und später beim Eurorettungsschirm bekam ich arge Bedenken über die Politik der Bundesregierung.
Den Höhepunkt bilden nun die Sparvorschläge der BR vom letzten Wochenende.
Hier werden Milliarden Euro vom Volk geholt und danach wieder aus dem Fenster geworfen.
Bezeichnend für den Zustand dieser Koalition sind auch die Rücktritte von Roland Koch und des Bundespräsidenten. Seinen Rücktritt habe ich auch als Wähler der Linken sehr bedauert, weil er wirklich oft das Kind beim Namen nannte und zumindestens mit seinen beschränkten Möglichkeiten auf den Gesetzgeber einwirkte.

Meine Frage nun: kann die Fraktion der Linken gegen diese BR die Vertrauensfrage stellen?
2. Können sie als Fraktion für zukünftige Wahlen zum Bundespräsidenten eine GG- änderung einbringen, derart, dass das Volk den Präsidenten wählt.
Dieser Parteiklüngel wertet das höchste Amt im Staat ab und macht es zu einer Farce.

Vielen Dank für Ihre Antwort und weiterhin eine erfolgreiche Arbeit zum Wohle des Volkes.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Handrek

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Sehr geehrter Herr Andrek,

haben Sie Dank für Ihre Fragen.

1. Die Vertrauensfrage ist ein parlamentarischer Antrag, den gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes die Bundeskanzlerin einbringt und mit dem sie um politische Zustimmung zu ihrer Person im Amt und zu ihrem Sachprogramm bittet. Bei der Vertrauensfrage liegt die Initiative also bei der Bundeskanzlerin und nicht beim Bundestag bzw. einer seiner Fraktionen. Als „Angriffsmittel“ des Bundestages auf die Regierung sieht das Grundgesetz in Artikel 67 demgegenüber das sogenannte konstruktive Misstrauensvotum vor. Mit dem diesem kann der Bundestag die Bundeskanzlerin und damit die gesamte Bundesregierung stürzen. Der Bundestag wählt dabei mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine neue Bundeskanzlerin oder einen neuen Bundeskanzler. Nach einer entsprechenden Wahl muss der Bundespräsident die bisherige Bundeskanzlerin entlassen und die neu Gewählte oder den neu Gewählten ernennen. Mit der bisherigen Bundeskanzlerin muss die gesamte Bundesregierung zurücktreten. Für ein von uns in den Bundestag eingebrachtes konstruktives Misstrauensvotum besteht bei den gegenwärtigen Mehrheitsverhältnissen jedoch nicht die geringste Aussicht auf Erfolg.

2. Eine Direktwahl des Bundespräsidenten wäre ein Etikettenschwindel. Das Grundgesetz hat eine rein parlamentarische Regierungsform etabliert und im Unterschied zur Weimarer Verfassung auf das Nebeneinander von parlamentarischem und präsidentiellem System verzichtet. Durch das Grundgesetz ist die Macht des Bundespräsidenten im politischen System extrem beschränkt und umfasst vor allem repräsentative Tätigkeiten. Vor diesem Hintergrund wäre eine Direktwahl ein im Grunde unpolitisches Ereignis. Hinzu kommt, dass ein direkt gewähltes Staatsoberhaupt eine höhere Legitimation als ein „nur“ vom Bundestag gewählter Bundeskanzler besäße. Notwendige Konsequenz wäre es dann, dem Bundespräsidenten per Verfassung mehr Macht und Einfluss zu geben. Gerade dies wollten die Verfassungsväter und -mütter 1949 jedoch zu Recht nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Neskovic