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Frage von Rainer L. •

Frage an Wolfgang Neškovic von Rainer L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Neškovi?,

wie ist Ihre Meinung zum bedingungslosen Grundeinkommen?

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Locke

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Sehr geehrter Herr Locke,

haben Sie Dank für Ihre Frage zu einem weiten Feld.

Jeder Mensch hat seine eigene Argumentationsheimat, wenn es um die Stellungnahme zu komplexen Fragestellungen geht. Meine Argumentationsheimat ist das Grundgesetz. Es garantiert jedem Menschen ein bedingungsfreies, menschenwürdiges Dasein. Das bedeutet, dass nach der Intention der Verfassung keine Gegenleistungspflicht vom Empfänger sozialer Sicherung verlangt werden kann. Folgerichtig hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Hartz IV - Urteil diesen Anspruch als "unverfügbar" dargestellt. Rechtlich bedeutet dies, dass dieser Anspruch höchstpersönlicher Natur ist, so dass weder der Staat (durch Kürzungen), noch der Anspruchsinhaber selbst (im Wege der Abtretung) darüber verfügen können. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass dieser Anspruch "stets" gewährleistet sein muss. "Stets" duldet nach allgemeinem Sprachgebrauch keine Ausnahme. Damit hat das Bundesverfassungsgericht - zumindest für Bedürftige - eine Art bedingungsloses Grundeinkommen festgelegt.

Unabhängig hiervon habe ich mir zu der Frage des bedingungslosen Grundeinkommen - wie sie es sicherlich verstehen - keine abschließende Meinung gebildet. Zurzeit jedenfalls glaube ich sind die gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse und die damit verbundenen Einsichten noch nicht reif für solche grundsätzlichen Veränderungen.

Wolfgang Neškovic