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Frage von Luis Alberto Fernández V. •

Frage an Wolfgang Neškovic von Luis Alberto Fernández V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Neškovic,

haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort, wo Sie sich Mühe offensichtlich gegeben haben. Ich möch­te mir einige Nachfragen erlauben, um Einzelheiten aus Ihrer Antwort anzusprechen.

Zunächst möchte ich sagen, daß landesweit Sie und Ihre Partei ein Mandat erhalten haben, in Bran­denburg die relative Mehrheit zu vertreten. Bundesweit haben Sie dieses Mandat nicht erhalten. Auf Bundesebene dürfen Sie, sofern vom Wählerwillen ausgegangen wird, lediglich das Mandat erhal­ten, eine politische Minderheit zu vertreten. Anders ist der Fall mit der CDU und der SPD. Zwar weiß ich, was in Art. 38(1) Satz 2 GG steht, aber dieser Satz geht an der politischen und gesetzli­chen Realität vorbei, denn in Deutschland herrscht nicht das Mehrheits-, sondern das Verhältnis­wahlrecht. Art. 38(1) Satz 2 GG widerspricht den wahlgesetzlichen Realitäten.

In den USA gab es den Spruch: „Was gut für General Motors ist, ist gut für die Nation.“ Das Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzip hindert uns, diese Losung zu eigen zu machen und als Para­digma zu erklären. Was ist also, wenn der Abgeordnete den Interessen seiner Wähler [= Mandanten?] gänzlich zuwiderläuft und ausschließlich an seine subjektive Auffassung von „Nation“ oder „Republik“ denkt? Das tun m.E. die meisten unter euch.

Sie behaupten, daß Sie und Ihre Fraktion folgendes für die Bürger tun:

a)Sie gehen gegen den Mißbrauch der politischen Gestaltungsmacht vor,
b)Sie stemmen sich gegen grundgesetzwidrige [hoffentlich auch grundrechtswidrige] Vorha­ben,
c)Sie machen nicht nur von der Gestaltungs-, sondern darüberhinaus von der parlamentari­schen Kontroll- und Untersuchungsbefugnis gegenüber der Regierung und der Verwaltung Gebrauch,
d)Sie setzen sich für eine freie und sozial gerechte Gesellschaft ein.

Können Sie mir einige diese Ziele verdeutlichenden Beispiele nennen, damit ich Ihre Aussagen als Wahlkompetenter bewerten kann?

Mit freundlichen Grüßen

Luis Fernández Vidaud

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Sehr geehrter Herr Vidaud,

haben Sie Dank für Ihre Nachfrage. Einen Teil davon habe ich bereits beantwortet. Warum Sie einerseits für die Wahrung der Verfassung eintreten, andererseits aber deren Rechts- und Sozialstaatsprinzip hinderlich finden, muss Ihr Geheimnis bleiben.
In der Reihenfolge Ihrer Gliederungspunkte habe ich Ihnen einige LINKS zu meiner Arbeit zusammengestellt, die meine Aussagen als Beispiele belegen. Ihre eigene umfangreichere Recherche zu den Aktivitäten meiner Fraktion können und sollen diese Hinweise natürlich nicht ersetzen. Diese Recherche können Sie auf www.linksfraktion.de oder gerne auch über meine Webseite www.wolfgang-neskovic.de beginnen. Nun die Beispiele zu Ihren Nachfragen:

a)http://www.wolfgang-neskovic.de/node/553/pdf
b)http://www.wolfgang-neskovic.de/artikel/elena-begraben
c)http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/123/1612374.pdf
d)http://www.bundestag.de/presse/hib/2009_07/2009_219/01.html

Wolfgang Neškovic, MdB