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Frage von Carsten H. •

Frage an Wolfgang Neškovic von Carsten H. bezüglich Innere Sicherheit

Hallo Wolfgang Neskovic!

Im Bundestag werden gegenwärtig die Richter der Obersten Gerichtshöfe von SPD und CDU/CSU nach Gutdünken und nach parteipolitischen Präferenzen bestimmt. Die Grünen haben dazu jüngst einen Vorschlag gemacht und als Antrag eingebracht, das Quorum bei dieser Wahl auf 75% anzuheben um auch die Oppositionsparteien ausreichend zu berücksichtigen. Sie haben das abgelehnt mit der Begründung das führe zu einer Wahl von "grauen Mäusen". Zum Antrag der Grünen haben Sie sich mitsamt ihrer Fraktion enthalten. Wie stellen Sie sich die Wahl der Bundesrichter vor? Welches Verfahren halten Sie für angemessen.

Liebe Grüße!

Carsten Hoffmann

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Sehr geehrter Herr Hoffmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich habe mich damals der Stimme enthalten, weil der Entwurf eine Dreiviertelmehrheit vorsah. Ich halte dieses Quorum für verfehlt. Das Wahlquorum müsste nicht von 2/3 auf 3/4 erhöht, sondern vielmehr auf die einfache Mehrheit abgesenkt werden. Mit einer solchen Absenkung wird das Prinzip der einfachen Mehrheit als tragendes demokratisches Prinzip wieder in Kraft gesetzt. In einer Demokratie muss grundsätzlich die einfache Mehrheit ausreichen. Denn im Kern lebt die Demokratie vom Wettstreit um diese Mehrheit. Diese Mehrheit hat für eine begrenzte Zeit das Vertrauen und damit die Entscheidungsmacht. Trifft sie Entscheidungen, so hat sie diese zu verantworten. Das bedeutet, dass die getroffenen Entscheidungen sich auch darauf auswirken, ob die Macht erhalten oder abgegeben werden muss. Sie stellen also einen wesentlichen Teil des Wettstreits um Mehrheit und Macht dar. Wenn dieser Zusammenhang aufgelöst wird, indem - wegen des hohen Quorums von dreiviertel - die Minderheit gleichberechtigt an der Entscheidung beteiligt wird, gibt die Mehrheit in diesem Bereich die Entscheidungsverantwortung auf. Da beide die Entscheidung zu verantworten haben, kann der mit der Entscheidung unzufriedene Wähler die Mehrheit nicht mehr mit der Wahl der Minderheit sanktionieren. Deswegen sind Entscheidungsquoren, die darauf ausgerichtet sind, die Opposition in die Entscheidungsverantwortung einzubeziehen, grundsätzlich abzulehnen und auf wenige Ausnahmefälle zu beschränken.

In einem Punkt stimme ich den Grünen jedoch zu: Eine öffentliche Anhörung der Kandidaten ist unbedingt erforderlich. Mit der Öffentlichkeit des Auswahlprozesses wird die demokratische Wirkungskraft des einfachen Mehrheitsprinzips gestärkt, weil Missbrauch vermindert werden kann. Denn es sind die öffentlichen Bewertungen der Entscheidungen und ihres Zustandekommens, die den politischen Entscheidungsträgern Lob oder Tadel einbringen. Wer von ihnen in der Zukunft weiterhin die Macht zur Entscheidung behalten will, muss zu viele Fehlentscheidungen in den Augen der Öffentlichkeit vermeiden. Die Richterwahl muss endlich aus den Hinterzimmern in die öffentliche Wahrnehmung und Beurteilung geholt werden. Das Parlament, aber auch die Medien und die Wählerinnen und Wähler sollen die Bewerber kennenlernen und über deren politischen Auffassungen und juristischen Eignungen vor dem Hintergrund der Gesamtbesetzung des Gerichtes streiten dürfen. Die Bevölkerung sollte schlicht wissen dürfen, wer da über sie zu Gericht sitzen soll. Wenn die demokratische Mehrheit sich in einer öffentlichen Auseinandersetzung um die richtige Wahrnahme ihrer Befugnisse sieht, dann wird sie diese Befugnisse verantwortungsvoller und ausgewogener handhaben müssen, um ihre Mehrheit in der nächsten Wahl zu behalten. So funktioniert Demokratie.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Neskovic