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Wolfgang Neškovic
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Frage von Bernd S. •

Frage an Wolfgang Neškovic von Bernd S. bezüglich Recht

Lieber Wolfgang,

sicherlich sind Dir meine Grüsse übermittelt worden. Deine Referentin hat mir sehr schnell und ausführlich Antwort gegeben - Kompliment für solche Mitarbeiter. Nun zu dem aktuellen Problem, den Du als ehem. Richter beim AG Lübeck und BGH am besten beurteilen kannst. In Lübeck werden derzeit über 550 Personen von den Stadtwerken Lübeck belangt, weil sie sich geweigert haben, den geforderten Gaspreis zu zahlen. Die Sw ist trotz mehrfacher Aufforderung nicht bereit, die Kalkulationen zu veröffentlichen. Ich habe deshalb seit 2005 nur einen Teilbetrag entrichtet - mit Hinweis § 315 BGB.
Da ich Mitglied im Bund der Energieverbraucher bin, haben wir gegenüber dem AG Lübeck geltend gemacht, dass ausschließlich die Handelskammern der Landgerichte zuständig sind, weil die Richter der AG weder die Zeit noch das notwendige Fachwissen haben - siehe dazu das Verfahren gegen E.on Hanse vor dem LG Hamburg, das sich schon über 20 Monate hinzieht.
Und in der Tat. Mein Schwager hatte bereits seinen Termin beim AG. Über die Zuständigkeit meinte er nur: Man kann es so oder so sehen! Lächelt freundlich und gab zu verstehen, dass er von der verhandelten Materie keine Ahnung hat. Die Zuhörer waren über den Verlauf der mündlichen Verhandlung mehr als empört (Güteverhandlung/ mündl. Verhandlung).
Den Vorgang am wir am letzten Donnerstag Deiner Kollegin des Bundestages, Frau Hiller-Ohm, die an der Sitzung teilgenommen hat präsentiert. Sie war sehr erstaunt. Am 24.6. habe ich meinen Termin beim AG. Ich bin der Meinung, dass diese Verfahrensweise den Glauben an Recht und Gesetz nicht fördert! Die Konzerne verdienen mit Gas und Strom jedes Jahr immer mehr Millionen und Milliarden - und der Normalbürger soll die Zeche bezahlen.
Was kannst Du dem Kreis Energieverbraucher und mir aus Deiner Tätigkeit als Richter raten?

Herzliche Grüsse
Bernd

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Lieber Bernd,

es entspricht nicht der Üblichkeit und dem Selbstverständnis von
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führen. Deshalb habe ich Deine Anfrage, welche Du mir vorab auch per Mail
zugeschickt hattest, auf diesem Wege beantwortet.

Viele Grüße

Wolfgang