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Wolfgang Heidenreich
FDP
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Frage von Markus V. •

Frage an Wolfgang Heidenreich von Markus V. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Hr. Dr. Heidenreich,

wenn die FDP in den Landtag einzieht, wie werden Sie bzw. die FDP sich zu folgenden Themen verhalten:
- Onlinedurchsuchung
- verschärftes Versammlungsrecht
- weiterer ausbau des Überwachungsstaates allgemein.

Und:
Ist mit der Beibehaltung derzeitigen Positionen zur Innen- und Rechtspolitik (mit denen die FDP ja sogar Wahlkampf macht) auch im Falle des Landtags-Einzugs oder gar einer Koalition mit der CSU zu rechnen?

Vielen Dank und Grüße,
Markus Veltre

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Veltre,

als Antwort habe ich Ihnen eine Seite aus dem Internet der FDP kopiert.
Die CSU hat gerne alles im Blick.
Auch Ihre Festplatte!
Unsere Bürgerrechtspolitik
Sicherheit in Freiheit ist die liberale Grundüberzeugung für eine vernünftige Innen- und Rechtspolitik. Das Vorgehen des Staates gegen Kriminalität und Terrorismus muss sich immer an den Grund- und Freiheitsrechten messen lassen. Eine Sicherheitspolitik einseitig zu Lasten der Freiheit stärkt das Misstrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat. Sie dürfen nicht unter Pauschalverdacht gestellt werden. Die bayerische FDP stemmt sich mit Nachdruck gegen diese Entwicklung, die den demokratischen Rechtsstaat immer stärker in Richtung eines Überwachungsstaats verändert. Der Vollzug bestehender Gesetze mit einer modern ausgestatteten Polizei hat für die FDP absolut Vorrang. Bayern braucht keine neuen Gesetze, sondern eine funktionsfähige Polizei, u. a. mit Digitalfunk. Der zunehmenden Bevormundung und Gängelung des Bürgers muss Einhalt geboten werden. Die Liberalen setzen sich für eine Absenkung der Hürden für die direkte Demokratie in Bayern ein und fordern mehr Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger in kommunalen Selbstverwaltungsorganen. Außerdem setzt sich die bayerische FDP für gerechtere Verfahren bei der Ermittlung der Sitzverteilung nach Wahlen in den kommunalen Selbstverwaltungsgremien ein.

Wir wollen:
a.. keine Privatisierung der öffentlichen Sicherheit zugunsten privater Sicherheitsdienste oder von "Bürgerwehren".

b.. die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien bei der Bekämpfung des Terrorismus.

c.. Videoüberwachung nur an bestimmten öffentlichen Gefährdungsräumen mit klarer Kennzeichnung und Löschung innerhalb von 48 Stunden.

d.. keine heimliche Online-Durchsuchung privater PCs.

e.. keine landesweite zentrale Schülerdatenbank.

f.. die Begrenzung der ausufernden Telefonüberwachung auf das absolut Notwendige.

g.. den Stopp der generellen Kfz-Kennzeichenerfassung.

h.. die Rücknahme des neuen obrigkeitsstaatlichen bayerischen Versammlungsrechts.

i.. eine verbesserte Personalausstattung bei Polizei, Justiz und Staatsanwaltschaften speziell zur Bekämpfung der Jugendkriminalität.

j.. einen strikten Nichtraucherschutz in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, jedoch in Hotels und Gaststätten die Möglichkeit zur Einrichtung separater Raucherräume sowie die Entscheidungsfreiheit von Wirten kleinerer Einraumkneipen, ob bei ihnen geraucht werden darf oder nicht.
Dieser Rahmen hat in der FDP-Bayern eine mehrheitliche Beschlußgrundlage.

Trotzdem möchte ich Ihnen meine ganz persönliche Meinung zu Ihren Fragen nicht vorenthalten.
- Onlinedurchsuchung: Wir haben im Bereich von Telefonüberwachung und Wohnungsdurchsuchungen seit vielen Jahrzehnten grundrechtlich abgesicherte und funktionierende Regelungen. M.E. kann und darf eine Onlinedurchsuchung nur ganz konkret am Einzelfall orientiert sein und muß auf der Grundlage dieser langjährigen, grundrechtlich abgesicherten Systematik erfolgen. Dazu braucht man keine verschärften Maßnahmen und keine neuen verschärften Gesetze.
- Versammlungsrecht: Auch hier sehe ich keinen Bedarf für eine "schärfere Gangart"
- Überwachungsstaat: Schon Erich Fromm hat in den 50er Jahren in seinem Buch "Haben oder Sein" vor derartigen Entwicklungen gewarnt. Keinesfalls brauchen wir mehr pauschale Überwachung durch den Staat. Ich meine, daß die vorhandenen Regellungen genügen, bzw. z.T. schon zu weit gehen (z.B. Speicherung und Überwachung von Telefon u. Handydaten, etc.). Die jüngsten Beispiele für Datenklau belegen, daß der Datenschutz und unsere Sensibilität für die Preisgabe persönlicher Daten dringendst massiv gestärkt werden muß. Aus diesem Grund meine ich, daß die eigenen und eigen erzeugten Daten vorrangig dem individuellen Bürger gehören. Jede unbefugte Datenentwendung ist m.E. Datendiebstahl. Aus diesem Grunde bin ich auch nachdrücklich gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), über deren Systematik angestrebt ist eines baldigen Tages a l l e Gesundheitsdaten der Bürger zu erfassen, zu speichern und auszuwerten. - Der Ausgangspunkt für dieses Projekt ist, soweit mir bekannt CSU-politischer Natur und liegt bereits 10-12 Jahre zurück.(Im Vorstand der KZVB wurde uns damals dieses Projekt erstmals vorgestellt). - Wo ist beiläufig hier der Aufschrei von den "Bündnisgrünen", die ehemals bei der ersten Volkszählung nach dem Krieg "im Viereck gesprungen" sind?

Zusammenfassend stehe ich für den sehr wachsamen Schutz der Privatsphäre und der individuellen Entscheidungsfreiheit, verbunden mit Eigenverantwortung.

Ich hoffe Ihre Frage einigermaßen und entschuldige mich für die Verspätung der Antwort.

Mit freundlichem Gruß

Dr. W. Heidenreich